Abzug für die Krankenkassenprämien soll erhöht werden
Bern, 22.06.2022 - Der Bundesrat schlägt vor, die Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen. An der Sitzung vom 22. Juni 2022 hat er die Botschaft zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer verabschiedet. Mit dieser Vorlage setzt der Bundesrat die Motion Grin 17.3171 um.
Der Bundesrat will die Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundesssteuer wie folgt erhöhen:
- der maximale Abzug für Alleinstehende von heute 1 700 auf 3 000 Franken;
- der maximale Abzug für Ehepaare von heute 3 500 auf 6 000 Franken;
- die Abzüge für ein Kind oder eine unterstützungsbedürftige Person von heute 700 auf 1 200 Franken.
Die Vorlage führt bei der direkten Bundessteuer zu geschätzten Mindereinnahmen von rund 400 Millionen Franken pro Jahr. Davon entfallen rund 315 Millionen Franken auf den Bund und rund 85 Millionen Franken auf die Kantone. In Anbetracht der finanziellen Situation von Bund und Kantonen ist der Bundesrat besorgt über diese Mindereinnahmen.
Die Vorlage geht auf die Motion Grin «Erhöhung der Pauschalabzüge bei der direkten Bundessteuer zum Ausgleich der Explosion der Krankenkassenprämien» (17.3171) zurück. Die Vernehmlassung wurde vom 11. Juni bis zum 8. Oktober 2021 durchgeführt. Eine Mehrheit sprach sich für die Erhöhung der Abzüge aus.
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