Flexiblere Abgaberegeln für die heroingestützte Behandlung

Bern, 10.06.2022 - Die heroingestützte Behandlung (HeGeBe) wird in der Schweiz seit 1994 angewandt und hat bei Patientinnen und Patienten und in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz. Um die Behandlung auch in Zukunft bestmöglich an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten auszurichten, sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 beschlossen, einen Entwurf für eine Verordnungsänderung in Vernehmlassung zu geben.

Das HeGeBe-Programm steht vor verschiedenen Herausforderungen für die Zukunft. Viele Patentinnen und Patienten werden älter. Sie leiden oftmals an mehreren Krankheiten und sind weniger mobil. Zudem verändern sich im Laufe der Zeit ihre Konsummuster. Auch ein abgelegener Wohnort oder das Verbüssen einer Freiheitsstrafe können es erschweren, täglich ein HeGeBe-Zentrum aufzusuchen. Um auf diese Veränderungen zu reagieren, sollen die Abgaberegeln flexibler gestaltet und das Programm besser auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten abgestimmt werden.

Abgabe auch durch externe Stellen

Neu sollen HeGeBe-Zentren die Abgabe von Heroin (Diacetylmorphin) an geeignete externe Einrichtungen delegieren können. Dabei kann es sich um Altersheime, Krankenhäuser, Gefängnisse oder Apotheken handeln. Die Patientin oder der Patient kann die Medikamente dort abholen. Dadurch entfällt ein weiter Anfahrtsweg. Die Verschreibung des Heroins bleibt aber weiterhin in der Verantwortung der HeGeBe-Zentren und den zuständigen Ärztinnen und Ärzten. Zudem soll es möglich sein, in bestimmten Fällen mehrere Tagesdosen abzugeben. Diese Massnahme soll die therapeutische Betreuung der Patientinnen und Patienten verbessern und deren Reintegration erleichtern.

Bereits während der Corona-Pandemie wurden die Kriterien zum Abholen der Tagesdosen vorübergehend flexibler ausgestaltet. Es wurden in der Praxis gute Erfahrungen damit gemacht. Dies hat den Bundesrat in seiner Haltung bestärkt, die neuen Regeln auch für die Zukunft beizubehalten. Die Vernehmlassung läuft ab dem 10. Juni und dauert bis zum 30. September.


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