Laboranalysen: Tarife werden gesenkt

Bern, 09.06.2022 - Die Tarife für Laboranalysen werden ab 1. August 2022 um zehn Prozent gesenkt. Die lineare Senkung gilt solange, bis das EDI die Tarife sämtlicher Laboranalysen überprüft und angepasst hat. Diese Tarifsenkung führt zu Einsparungen von jährlich rund 140 Millionen Franken. Weitere Einsparungen von rund 30 Millionen Franken pro Jahr erfolgen aufgrund einer Überprüfung der Vitamin D Bestimmung mittels Health Technology Assessments (HTA).

Der Tarif jeder einzelnen Analyse muss betriebswirtschaftlich bemessen und sachgerecht ausgestaltet sein. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) überprüft deshalb den Tarif jeder Analyse einzeln. Allerdings ist die differenzierte Überprüfung und Senkung der Tarife innerhalb einer kurzen Frist nicht möglich und wird voraussichtlich bis 2025 dauern.
Als Übergangslösung werden deshalb die Tarife aller Analysen ab dem 1. August 2022 linear um zehn Prozent gesenkt. Der Skaleneffekt aus dem grösseren Volumen und die gesteigerte Automatisation führen zu geringeren Stückkosten. Zudem sind die Materialeinkaufspreise für Laboratorien unverhältnismässig teuer im Vergleich zu Nachbarländern. Das EDI prüft zudem eine weitere lineare Tarifsenkung, wobei den Laboratorien genügend Zeit für die Umsetzung zur Verfügung gestellt werden soll. Die lineare Kürzung der Labortarife wird aufgehoben, sobald die differenzierte Überprüfung der Tarife sämtlicher Analysen abgeschlossen ist. Die Versorgungssicherheit im Laborbereich ist weiterhin gewährleistet.

Ausgenommen von den linearen Tarifsenkungen sowie der differenzierten Überprüfung aller Einzeltarife sind die Analysen von Hausärztinnen und Hausärzten.

Einsparungen bei Vitamin D Analysen

Weitere Einsparungen von rund 30 Millionen Franken pro Jahr erfolgen im Rahmen einer Überprüfung der Vitamin D Bestimmung mittels HTA. Basierend auf nationalen und internationalen Erfahrungen, Richtlinien und Empfehlungen und in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften wird die Kostenübernahme von Vitamin D Bestimmungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ab dem 1. Juli 2022 limitiert. Die Kostenübernahme wird auf Erkrankungen oder den Verdacht auf Erkrankungen im Zusammenhang mit einem Vitamin D Mangel eingeschränkt.

Die Kostenübernahme von präventiven Vitamin D Analysen durch die OKP wird somit deutlicher als bisher ausgeschlossen. Auch die Frequenz der Analysen als Verlaufskontrolle wird eingeschränkt.

Kostenübernahme Therapie bei Keratokonus

Neu wird von der OKP ab 1. Juli 2022 die Therapie «UV-Crosslinking» bei fortschreitendem Keratokonus (Ausdünnung und Vorwölbung der Hornhaut des Auges mit abnehmender Sehschärfe) übernommen. Dabei wird mittels UV-Licht eine Versteifung der Hornhaut herbeigeführt. Die Therapie war seit dem 1. August 2008 aufgrund von Sicherheitsbedenken von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Ein vom BAG in Auftrag gegebener HTA-Bericht, der neuere Studien einschloss, zeigte, dass die Therapie sicher und geeignet ist.

Neben diesen Änderungen sind eine Reihe weiterer Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und ihrer Anhänge vorgenommen worden. Die Änderungen treten ab 1. Juli 2022 und weiteren Zeitpunkten in Kraft.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, +41 58 462 95 05, media@bag.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-89197.html