Bundesrat will einzelne Bestimmungen im Covid-19-Gesetz verlängern
Bern, 03.06.2022 - Mit der Rückkehr in die normale Lage per 1. April 2022 haben die Kantone wieder die Hauptverantwortung in der Bewältigung der Covid-19-Epidemie übernommen. Dem Bund sollen aber weiterhin einzelne bewährte Instrumente zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zur Verfügung stehen. Der Bundesrat möchte deshalb einzelne Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes bis im Juni 2024 verlängern, etwa für die Übernahme der Testkosten und die Ausstellung von Covid-Zertifikaten. Die Rückmeldungen in der Konsultation waren weitgehend positiv. Der Bundesrat hat die Botschaft mit den Gesetzesänderungen am 3. Juni 2022 ans Parlament überwiesen.
Ein einfacher und kostenloser Zugang zum Testen für die Bevölkerung ist von zentraler Bedeutung für den Schutz der vulnerablen Personen und die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der essentiellen Infrastruktur. Seit Herbst 2020 übernimmt der Bund gestützt auf das Covid-19-Gesetz die Kosten für die Tests, die im Interesse der öffentlichen Gesundheit durchgeführt werden.
Der Bundesrat hat aufgrund der Rückmeldungen aus der Konsultation die Regelung angepasst. Anders als in der Konsultation soll der Bund noch bis Ende März 2023 die Teststrategie festlegen und die Verantwortungen für die Testungen sowie die Abrechnung übernehmen. Ab 1. Januar 2023 sollen allerdings die Kantone die Testkosten tragen. Der Bund wird ihnen diese deshalb gemäss Bevölkerungsanteil in Rechnung stellen. Ab dem 1. April 2023 soll dann die vollständige Verantwortung für das Testsystem zu den Kantonen wechseln.
Covid-Zertifikat und Covid-19-Arzneimittel
Verlängert werden zudem die Bestimmungen zum Covid-Zertifikat. Damit soll das Zertifikat weiterhin international kompatibel und die Reisefreiheit gewährleistet bleiben. Auch die Kompetenz zur Förderung der Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln und die Regelung zum Schutz der vulnerablen Arbeitnehmenden soll verlängert werden.
Weiter sollen die gesetzlichen Grundlagen der SwissCovid-App aufrechterhalten bleiben, damit die seit dem 1. April 2022 deaktivierte App in den Wintermonaten 2023/2024 bei Bedarf wieder eingesetzt werden kann. Die SwissCovid-App ergänzt das klassische Contact Tracing der Kantone.
Schliesslich sollen auch die Bestimmungen für Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich und bei Grenzschliessung zur Wahrung der Reisefreiheit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern und der Grenzbevölkerung verlängert werden.
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