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Veröffentlicht am 18. Mai 2022

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität

Bern, 18.5.2022 - Der Bundesrat hat am 18. Mai 2022 die Vernehmlassung zur Totalrevision der Maturitätsanerkennungsverordnung MAV und der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen über die Ankerkennung von Maturitätszeugnissen eröffnet. Mit der Revision soll die gymnasiale Maturität an die aktuellen Anforderungen angepasst und der prüfungsfreie Zugang zu den Hochschulen langfristig sichergestellt werden. Die Vernehmlassung wird zusammen mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) durchgeführt und dauert bis 30. September 2022.