Referenden gegen AHV 21 und gegen die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes zustande gekommen

Bern, 29.04.2022 - Die Referenden gegen die Änderung des AHV-Gesetzes und gegen die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes sind zustande gekommen.

Am 25. März 2022 wurden insgesamt 124’337 Unterschriften gegen die Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21) eingereicht. Die Überprüfung der 53’791 mit Stimmrechtsbescheinigung eingereichten Unterschriften durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass davon 53’209 gültig sind.

Am 5. April 2022 wurden insgesamt 66’478 Unterschriften gegen die Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) eingereicht. Die Überprüfung der 60’210 mit Stimmrechtsbescheinigung eingereichten Unterschriften durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass davon 59’954 gültig sind.

Damit sind beide Referenden formell zustande gekommen.


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