Erste Aufklärungsdrohnen in der Schweiz eingetroffen

Bern, 29.04.2022 - Die ersten beiden Drohnen des Aufklärungsdrohnensystems (ADS 15) sind in der Schweiz eingetroffen. In den kommenden Monaten werden sie einer Flugerprobung unterzogen, bevor sie noch 2022 an die Luftwaffe abgegeben werden.

In zwei Lieferungen vom 21. und 26. April 2022 trafen die ersten beiden Drohnen und zwei Bodenkontrollstationen des Aufklärungsdrohnensystems (ADS 15) in Emmen ein. Die Lieferungen wurden auf dem See- und Landweg aus Israel in die Schweiz transportiert. Ein weiterer Bestandteil der Lieferungen war diverses Material für den Unterhalt und die Unterbaugruppen, welche für den Betrieb des ADS 15 notwendig sind.

Erste Drohne zusammengebaut

Die Spezialisten des Herstellers Elbit haben bereits die erste Drohne (Immatrikulation D-11) zusammengebaut und werden sie einer Funktionskontrolle unterziehen, bevor diese für die weiteren Tests der armasuisse Flugerprobung bereitsteht. Die zweite Drohne (Immatrikulation (D-14) folgt in den nächsten Tagen.
In den nächsten Wochen werden die angelieferten Systemkomponenten in die Schweizer Infrastruktur eingebunden und anschliessend sämtliche Komponenten in mehreren Schritten einem Funktionstest unterzogen.

Erstflug in der Schweiz Mitte 2022

Mit dem Abschluss der Funktionstests der beiden Drohnen werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Spezialisten von armasuisse mit der Boden- und Flugerprobung beginnen können.
Diese Tests umfassen eine Überprüfung des Systems während Rollversuchen auf der Piste des Flugplatzes Emmen, gefolgt vom Erstflug Mitte 2022 sowie eine Reihe von weiteren Erprobungsflügen.
Nach Abschluss der Flugerprobung und Zulassungsaktivitäten der militärischen Luftfahrtbehörde MAA werden die beiden Drohnen im Verlauf des zweiten Semesters an die Luftwaffe übergeben. Die restlichen vier Drohnen folgen bis Ende 2023.

Aufklärungsdrohnensystem 15 (ADS 15)

Das ADS 15 ist ein unbemanntes und unbewaffnetes Aufklärungssystem. Es wird das bis Ende 2019 in der Armee eingesetzte Aufklärungsdrohnensystem 95 ersetzen, das dem Technologiestand der 1980er Jahre entsprach. Die vorgesehene Nutzungsdauer der ADS 15 beträgt 20 Jahre. Die Drohne dient der Lage- und Zielaufklärung, kann aber bei Bedarf mit anderen Sensoren ausgerüstet werden, beispielsweise für abbildendes Radar zur Erzeugung eines Bildes der Bodenlage oder für die elektronische Aufklärung. Mit dem Drohnensystem ist ein Einsatz bei Tag und Nacht möglich.
Folgende Leistungen können mit dem ADS 15 erbracht werden:

  • Überwachung von grossen Räumen
  • Suche, Aufklärung und Verfolgung von Zielen
  • Beiträge zum Lagebild und zum Schutz kritischer Infrastrukturen sowie der eigenen Kräfte

Die Nutzer sind wie beim Vorgängersystem ADS 95 militärische und zivile Stellen wie beispielsweise kantonale Führungsstäbe, Polizei- und Rettungsorgane oder das Grenzwachtkorps.
Bei der Abwehr eines militärischen Angriffs leistet das ADS 15 einen Beitrag zur Führung und Kontrolle von Aktionen am Boden, insbesondere für die Feuerunterstützung. Neben Aufklärungsdrohnen sind heute nur mit Infrarot-Sensoren (Forward Looking Infrared, FLIR) ausgerüstete Helikopter für Aufklärung aus der Luft geeignet. Sie sind aber gegenüber Drohnen wirtschaftlich nicht konkurrenzfähig (Kosten pro Betriebsstunde, Verweildauer über dem Einsatzgebiet).
Drohnen sind ausdauernde, zuverlässige, risikoarme und kostengünstige Mittel für eine dauerhafte Präsenz über einem Einsatzgebiet.
Die Beschaffung umfasst sechs Drohnen inklusive Bodenkomponenten, Simulator und Logistik.


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