Neuvergabe der Spielbankenkonzessionen: Bundesrat trifft Grundsatzentscheide

Bern, 27.04.2022 - An seiner Sitzung vom 27. April 2022 hat der Bundesrat Grundsatzentscheide zur Casinolandschaft in der Schweiz ab 2025 getroffen. Die Spielbanken werden weiterhin ausgewogen über die interessierten Regionen verteilt sein. Es werden jedoch zwei neue Zonen geschaffen, wodurch die Anzahl der Standortregionen auf 23 erhöht wird. Die Eidgenössische Spielbankenkommission wird die Ausschreibung vor Ende Mai 2022 lancieren.

Am 31. Dezember 2024 werden die Konzessionen und Konzessionserweiterungen der 21 Schweizer Spielbanken auslaufen. Vor diesem Hintergrund hat die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) zuhanden des Bundesrats einen Bericht über die Casinolandschaft Schweiz verfasst und Empfehlungen unterbreitet. Der Bundesrat hat auf Grundlage dieses Berichts Grundsatzentscheide getroffen. Er hat namentlich über die Anzahl und die Art der zu erteilenden Konzessionen sowie das Vergabeverfahren entschieden.

Gemäss dem Bericht über die Casinolandschaft Schweiz werden die Ziele der Gesetzgebung mit der Spielbankenlandschaft, so wie sie sich heute präsentiert, insgesamt erreicht. Die ausgewogen über das Land verteilten 21 Spielbanken spielen als Unterhaltungsveranstalter in ihren Standortregionen eine wichtige Rolle. Als Arbeitgeber generieren sie einen volkswirtschaftlichen Nutzen. Überdies leisteten die Spielbanken seit ihrer Betriebsaufnahme in den Jahren 2002/2003 Spielbankenabgaben in der Höhe von insgesamt 7,309 Milliarden Franken, wovon 6,253 Milliarden Franken zur Finanzierung der AHV dienten. Die ESBK empfahl daher dem Bundesrat, die grundsätzlichen Errungenschaften dieser Landschaft zu bewahren, dabei aber unter Einhaltung eines strengen Sozialschutzes eine bessere Verfügbarkeit des Spielangebots zu erreichen und die zugunsten der Schweizer Bevölkerung zu verwendenden Steuereinnahmen zu optimieren.

Kenntnisnahme des Berichts und Grundsatzentscheide

Der Bundesrat hat die Aufteilung des Gebiets der Schweiz in 23 Zonen gutgeheissen. 21 dieser Zonen entsprechen einer Region, in der sich bereits heute eine Spielbank befindet. Mit Lausanne und Winterthur werden zwei zusätzliche Zonen für die Erteilung zweier neuer Konzessionen des Typs A geschaffen, um das vorhandene Marktpotenzial besser zu erschliessen. Damit soll innerhalb der 23 Zonen an 10 Standorten eine A- Konzession erteilt werden. Darüber hinaus soll der Bundesrat maximal 13 B-Konzessionen erteilen. In Spielbanken mit einer Konzession B ist der Höchsteinsatz für Automatenspiele auf 25 Franken beschränkt. In Spielbanken mit einer Konzession A gelten keine derartigen Einschränkungen. Ausserdem dürfen die Standortkantone von B-Spielbanken eine kantonale Abgabe auf den Bruttospielertrag (ohne Online-Spiele) erheben. Bei den Standortkantonen von A-Spielbanken ist dies nicht der Fall.

An seiner Sitzung vom 27. April 2022 hat der Bundesrat bestimmt, dass eine Konzession A nur dann erteilt werden soll, wenn der zu wählende Standort es der Gesuchstellerin ermöglicht, mit den landbasiert angebotenen Spielbankenspielen einen Bruttospielertrag von jährlich mehr als 30 Millionen Franken zu erzielen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn in dessen Einzugsgebiet in einer Fahrdistanz von 30 Minuten ungefähr 300 000 Personen wohnhaft sind.

In Bezug auf die Konzessionen des Typs B wurde entschieden, dass die Gesuchstellerin einen Standort wählen sollte, an dem sie mit den landbasiert angebotenen Spielbankenspielen einen Bruttospielertrag von jährlich mehr als 10 Millionen Franken erzielen kann. Diese Voraussetzung ist in der Regel dann erfüllt, wenn im Einzugsgebiet in einer Fahrdistanz von 30 Minuten ungefähr 100 000 Personen wohnhaft sind. Es wurde jedoch eine Ausnahme vorgesehen: Wenn die Voraussetzung der Einwohnerzahl im Einzugsgebiet nicht erfüllt ist, kann die Gesuchstellerin geltend machen, dass sie die Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit auf eine andere Weise erfüllt, z. B. dank einem hohen Anteil an Touristinnen und Touristen unter den Besucherinnen und Besuchern.

Der Bundesrat behält sich vor, bei der Konzessionserteilung ausnahmsweise und in begründeten Fällen von diesen Richtlinien abzuweichen, wenn es die Marktverhältnisse erlauben und die Ziele des Geldspielgesetzes trotzdem erreicht werden können. Der Bundesrat hat ferner entschieden, die neuen Konzessionen in einem offenen Verfahren zu vergeben: Damit können sich alle interessierten Parteien um eine Konzession bewerben. Die ESBK ist für das Konzessionsvergabeverfahren zuständig. Das Ausschreibungsverfahren für die Einreichung der Konzessionsgesuche wird im Mai 2022 lanciert werden. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Herbst 2023 über die Vergabe der Konzessionen entscheiden. Dieser Entscheid ist nicht anfechtbar.


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