Erneut weniger Schlichtungsverfahren im Miet- und Pachtwesen

Bern, 21.04.2022 - Von Juli bis Dezember 2021 sind 11 057 neue Schlichtungsverfahren im Miet- und Pachtwesen eingeleitet worden. Dies ist rund 8,5 Prozent weniger als im Vorsemester und 17,6 Prozent weniger als im zweiten Halbjahr 2020. Es ist der tiefste Wert seit 2011. Die rückläufige Tendenz setzt sich damit fort. In der zweiten Jahreshälfte 2021 schlossen die Schlichtungsbehörden 11 421 Fälle ab.

Die Schlichtungsstellen im Miet- und Pachtwesen hatten im zweiten Halbjahr insgesamt 16 977 Verfahren zu behandeln. Diese Zahl ergibt sich aus den Pendenzen aus dem Vorsemester sowie den Neueingängen.
11 421 Verfahren konnten abgeschlossen werden. In 6073 oder 53,2 % der erledigten Fälle wurde zwischen den Parteien eine Einigung durch einen Vergleich, eine Klageanerkennung oder einen Klagerückzug erzielt. Nicht einigen konnten sich die Parteien bei 1873 oder 16,4 % der Verfahren. Das führte zur Erteilung einer Klagebewilligung.

2728 oder 23,9% der Fälle wurden durch Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht erledigt. In 46 Fällen kam es zu einem Mediationsverfahren. Die Mediation ist ein aussergerichtliches Verfahren, bei dem eine neutrale, unabhängige Person im Streitfall vermittelt. In diesen Fällen trat die Mediation an die Stelle der Schlichtungsverfahren und der Ausgang wurde den Schlichtungsbehörden gemeldet.
Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2000 Franken fiel bei 56 Fällen (0,5 %) ein Entscheid. 470 Urteilsvorschläge wurden von den Parteien angenommen, was 4,1 % der erledigten Fälle entspricht. 221 Urteilsvorschläge wurden abgelehnt, was zur Erteilung einer Klagebewilligung führte (1,9 %).

Forderung auf Zahlung häufigster Grund
Die Auswertung der Gründe bei den erledigten Verfahren zeigt, dass eine «Forderung auf Zahlung» mit 15,9 % am häufigsten vorkam. Ähnlich häufig war mit 15,5 % die «Ordentliche Vertragskündigung». Weitere Gründe waren Mietzinssenkungen (4,5 %) oder -erhöhungen (3,9 %) sowie der Anfangsmietzins (5 %). 

Rolle der Schlichtungsbehörde
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wird vor dem richterlichen Entscheidungsverfahren ein Schlichtungsversuch vor der Schlichtungsbehörde durchgeführt. Bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht die Schlichtungsbehörde aus einer unabhängigen vorsitzenden Person und der paritätischen Mieter- und Vermietervertretung. Das Verfahren richtet sich nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).


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