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Veröffentlicht am 13. April 2022

Bundesrat befürwortet Ausdehnung des Vergewaltigungs-Tatbestands

Bern, 13.4.2022 - Der Vergewaltigungs-Tatbestand im Strafgesetzbuch soll ausgedehnt werden. Der Bundesrat begrüsst in seiner Stellungnahme vom 13. April 2022 den entsprechenden Vorschlag der Rechtskommission des Ständerats (RK-S). Neu soll wegen Vergewaltigung bestraft werden, wer gegen den Willen des Opfers handelt, auch wenn keine Nötigung des Opfers durch Gewalt oder Drohung vorliegt.