Kampf gegen Food-Waste: Bundesrat startet Aktionsplan

Bern, 06.04.2022 - Fast ein Drittel der für den Schweizer Konsum produzierten Lebensmittel wird verschwendet oder unnötig weggeworfen. Dies entspricht rund 330 Kilogramm Abfall pro Kopf und Jahr. Am 6. April 2022 hat der Bundesrat einen Aktionsplan verabschiedet mit dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 im Vergleich zu 2017 zu halbieren. Dazu wird der Bund mit den Unternehmen und Organisationen des Lebensmittelsektors eine branchenübergreifende Vereinbarung treffen, in der klare Reduktionsziele festgelegt werden. Im Jahr 2025 wird der Bundesrat dann prüfen, ob die eingeführten Massnahmen ausreichen, und wenn nötig weitere Beschlüsse fassen.

Der Krieg in der Ukraine verschärft die Probleme bei der weltweiten Lebensmittelversorgung und zeigt auf, wie bedeutend es ist, dass keine Lebensmittel verschwendet werden. Darüber hinaus wirkt sich Food-Waste auch negativ auf die Umwelt aus. So ist ein Viertel der durch die Ernährung verursachten Umweltbelastung auf die Lebensmittelverschwendung zurückzuführen. Für die Herstellung von Nahrungsmitteln werden nämlich begrenzte Ressourcen wie Wasser, Energie und Boden benötigt.

Vermeidbare Lebensmittelverluste haben ausserdem ökonomische Folgen. Weggeworfene Lebensmittel verursachen überall entlang der Produktions- und Wertschöpfungskette Kosten, was sich in den Endpreisen für die Konsumentinnen und Konsumenten niederschlägt.

Aktionsplan mit zwei Phasen

In der Schweiz gibt es bereits zahlreiche Massnahmen und Initiativen, mit denen die Menge an vermeidbaren Lebensmittelverlusten reduziert werden soll. Diese haben jedoch meist nur eine geringe Reichweite oder lokale Wirkung. Der Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung, den der Bundesrat am 6. April 2022 verabschiedet hat, soll die Verminderung von Lebensmittelverlusten beschleunigen. Er richtet sich an alle Unternehmen und Organisationen der Lebensmittelbranche sowie an Bund, Kantone und Gemeinden. Der Aktionsplan ist in zwei Phasen (2022–2025 und 2026–2030) gegliedert.

In der ersten Phase wird eine branchenübergreifende Vereinbarung abgeschlossen, die das Gastgewerbe, den Vertrieb, die verarbeitende Industrie und die Landwirtschaft betrifft. Die Reduktionsziele müssen durch freiwillige Massnahmen erreicht werden. Dazu gehören beispielsweise eine verbesserte Angabe der Haltbarkeitsdauer für bestimmte Produkte, das vermehrte Spenden von unverkauften Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen, die Optimierung von Verpackungen oder eine bessere Anbauplanung. Die öffentliche Hand kann zudem dazu beitragen, Initiativen aus der Wirtschaft zu stärken, indem sie bestehende Hindernisse und Interessenskonflikte beseitigen. Damit der Fortschritt langfristig gewährleistet werden kann, sind überdies Massnahmen vorgesehen, mit denen die Kompetenzen von Fachleuten in relevanten Branchen weiterentwickelt und Haushalte besser informiert und mit Know-how ausgestattet werden sollen.

Zwischenbilanz im Jahr 2025

Im Jahr 2025 wird der Bund prüfen, ob die Massnahmen des Aktionsplans ausreichen. Um das Ziel einer Halbierung der vermeidbaren Lebensmittelverluste bis 2030 erreichen zu können, müssten diese bis 2025 um rund 25 Prozent verringert werden. Sollte sich herausstellen, dass die bestehenden Massnahmen nicht ausreichen und die Lebensmittelverluste nicht rasch genug reduziert werden können, so kann der Bund in der zweiten Phase zusätzliche Massnahmen ergreifen.


Adresse für Rückfragen

Susanne Blank, Chefin der Abteilung Ökonomie und Innovation, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel.: +41 58 484 55 11



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundesamt für Umwelt BAFU
https://www.bafu.admin.ch

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-87910.html