Ukraine: Bundesrat bietet Zivilschutz auf für die Notfallunterbringung von Schutzsuchenden

Bern, 06.04.2022 - Zur Unterstützung des Staatssekretariats für Migration (SEM) hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. April 2022 den Zivilschutz aufgeboten. Die Fluchtbewegungen aufgrund des Krieges in der Ukraine stellen die Asylstrukturen in der Schweiz vor grosse Herausforderungen. Der Zivilschutz wird das SEM bei der Notfallunterbringung von Schutzsuchenden unterstützen.

Seit der Einführung des Schutzstatus S für die Schutzsuchenden aus der Ukraine am 12. März 2022 verzeichnen die Bundesasylzentren (BAZ) täglich zwischen 700 und 1400 Eintritte. Die Behörden von Bund und Kantonen stehen vor der Herausforderung, diese Menschen sowohl zügig zu registrieren und ihre Gesuche zu prüfen als auch unterzubringen und zu betreuen.

Betrieb von Notunterkünften, Betreuung von Schutzsuchenden

Der Bundesrat kann den Zivilschutz aufbieten bei Katastrophen und Notlagen, die mehrere Kantone oder die ganze Schweiz betreffen. Zur Unterstützung des SEM hat er am 6. April 2022 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Er hat bis zum 31. Oktober 2022 ein Aufgebot von Schutzdienstpflichtigen bewilligt mit einem Kontingent von maximal 24'000 Diensttagen. Die Kosten dafür belaufen sich auf insgesamt 1,2 Millionen Franken. Auf die Unterstützung von Schutzdienstpflichtigen hat der Bundesrat bislang erst bei Einsätzen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zurückgegriffen.

Der Zivilschutz wird Leistungen insbesondere für den Aufbau und Betrieb von Notunterkünften erbringen, wenn die herkömmlichen Strukturen (z. B. in den Bundesasylzentren) ausgelastet bzw. überlastet sind. Weiter kann der Zivilschutz für die Betreuung und Unterstützung von Schutzsuchenden aus der Ukraine zum Einsatz kommen.

Das SEM meldet seinen Unterstützungsbedarf dem Ressourcenmanagement des Bundes (ResMaB) im Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS), das in Zusammenarbeit mit den Kantonen die verfügbaren Ressourcen abklärt und koordiniert. Die operative Einsatz- und Führungsverantwortung für die Zivilschutzeinsätze liegt bei den aufbietenden Kantonen.

Der Zivilschutz wird zeitlich beschränkt für die Überbrückung von personellen Engpässen eingesetzt und so rasch wie möglich durch das SEM oder durch vom SEM mandatierte Institutionen abgelöst.

Auch Zivis unterstützen das SEM

Neben dem Zivilschutz unterstützt auch der Zivildienst das SEM. Das Bundesamt für Zivildienst hat bereits zusätzliche Zivildienstleistende (Zivis) im Einsatz und weitere aufgeboten, damit während der Monate April und Mai rund 100 Zivis zur Unterstützung des SEM im Einsatz stehen. Daneben unterstützen Zivis Einsatzbetriebe im Asylwesen im Rahmen von ordentlichen Einsätzen und es können Begehren für Notlageneinsätze zur weiteren Unterstützung der Kantone eingereicht werden. Die Bedarfskoordination und Ressourcenverteilung verläuft dabei innerhalb des Prozesses «Ressourcen Management Bund» in Absprache mit den anderen Leistungserbringern des Bundes.


Adresse für Rückfragen

Staatssekretariat für Migration SEM, T +41 58 465 78 44, medien@sem.admin.ch
Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS, T +41 58 467 03 92, media@babs.admin.ch
Bundesamt für Zivildienst ZIVI, T +41 58 468 19 55, kommunikation@zivi.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Staatssekretariat für Migration
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Bundesamt für Bevölkerungsschutz
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Bundesamt für Zivildienst
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