Volksabstimmung vom 15. Mai 2022: Alle drei Referenden zustande gekommen

Bern, 15.03.2022 - Die Referenden gegen die Änderung des Filmgesetzes, gegen die Änderung des Transplantationsgesetzes und gegen den Bundesbeschluss betreffend die Europäische Grenz- und Küstenwache sind formell zustande gekommen. Die Vorlagen gelangen am 15. Mai 2022 zur Abstimmung.

Unterschriften für fakultative Referenden auf Bundesebene für Vorlagen, welche zwischen dem 30. März 2021 und dem 31. März 2022 im Bundesblatt veröffentlicht wurden, konnten bei der Bundeskanzlei auch ohne Stimmrechtsbescheinigung eingereicht werden (Artikel 2 Covid-19-Gesetz [SR 818.102]; Covid-19-Verordnung Stimmrechtsbescheinigung [SR 161.17]). Die Bundeskanzlei sendete den Stellen, die nach kantonalem Recht für die Stimmrechtsbescheinigung zuständig sind, die nicht bescheinigten Unterschriftenlisten zu und forderte die Stimmrechtsbescheinigung an. Sie konnte so viele Unterschriftenlisten zustellen wie nötig sind, um das Zustandekommen des Referendums feststellen zu können.

Am 20. Januar 2022 wurden für alle oben genannten fakultativen Referenden Unterschriften eingereicht.

Für das Referendum gegen die Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG) wurden 69 797 Unterschriften eingereicht, davon waren 301 Unterschriften samt Stimmrechtsbescheinigung. Nachdem die Bundeskanzlei einen Teil der eingereichten Unterschriften hat bescheinigen lassen, ist das Referendum mit 51 972 gültigen Unterschriften zustande gekommen.

Für das Referendum gegen die Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen (Transplantationsgesetz) wurden 70 230 Unterschriften eingereicht, davon waren 19 743 Unterschriften samt Stimmrechtsbescheinigung. Nachdem die Bundeskanzlei einen Teil der eingereichten Unterschriften hat bescheinigen lassen, ist das Referendum mit 55 357 gültigen Unterschriften zustande gekommen.

Für das Referendum gegen den Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) wurden 58 360 Unterschriften eingereicht, davon waren 18 624 Unterschriften samt Stimmrechtsbescheinigung. Nachdem die Bundeskanzlei einen Teil der eingereichten Unterschriften hat bescheinigen lassen, ist das Referendum mit 54 377 gültigen Unterschriften zustande gekommen.

Damit sind alle drei Referenden formell zustande gekommen. Gemäss Entscheid des Bundesrates vom 12. Januar 2022 werden diese Vorlagen somit am 15. Mai 2022 zur Abstimmung gelangen.


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