Fernmeldeüberwachung: Gesetzliche Grundlage für die Analysefunktionen

Bern, 11.03.2022 - Am 1. Mai 2022 tritt eine Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. März 2022 beschlossen. Mit dieser Änderung wird die explizite gesetzliche Grundlage geschaffen, um Daten der Fernmeldeüberwachung im Verarbeitungssystem (V-FMÜ) des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) analysieren zu können.

Die Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes können zur Aufklärung von schweren Straftaten beziehungsweise bei Gefährdung der nationalen Sicherheit Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anordnen. Die Daten dieser Massnahmen werden im V-FMÜ entgegengenommen und aufgezeichnet.

Die Analysefunktionen erlauben unter anderem, tabellarische Daten zu visualisieren, so dass sie in einer Grafik schnell erfasst werden können. Damit gewinnen beispielsweise die Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung von schweren Straftaten oder bei einer Notsuche nach einer vermissten Person kostbare Zeit.

Die Strafverfolgungsbehörden setzen bereits heute die Analysefunktionen gestützt auf die Verordnung über das Verarbeitungssystem für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VVS-ÜPF) ein. Die explizite gesetzliche Grundlage fehlte bisher. Das Parlament hat diese mit der Annahme der Änderungen in Artikel 7 und 8 BÜPF geschaffen.


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Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr
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