Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 11. März 2022

Der Bundesrat verbessert die Kennzeichnung von Chemikalien

Bern, 11.3.2022 - Künftig müssen Chemikalien mindestens in einer Amtssprache der Region gekennzeichnet sein. Damit wird der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten verbessert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. März 2022 entsprechende Änderungen der Chemikalienverordnung gutgeheissen. Sie treten auf den 1. Mai 2022 in Kraft.