Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja zur Beteiligung der Schweiz am Ausbau der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)

Bern, 02.03.2022 - Die Stimmbevölkerung stimmt am 15. Mai 2022 über die Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache ab. Mit dieser Vorlage entscheidet die Schweiz über ihre Beteiligung am Ausbau von Frontex, der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache. An der Medienkonferenz vom 2. März 2022 haben Bundesrat Ueli Maurer (EFD) und Bundesrätin Karin Keller-Sutter (EJPD) die Argumente des Bundesrates für ein Ja dargelegt. Frontex ist wichtig für die Sicherheit und Reisefreiheit im Schengen-Raum. Mit der Teilnahme an Frontex übernimmt die Schweiz Verantwortung und gestaltet mit, auch beim Grundrechtsschutz. Bei einem Nein wäre die Mitarbeit der Schweiz bei Schengen/Dublin gefährdet.

Die Schweiz gehört seit 2008 zum Schengen-Raum. Um die Sicherheit im Schengen-Raum zu gewährleisten, arbeiten die Schengen-Staaten eng zusammen. Bei der Kontrolle der Aussengrenzen werden sie von Frontex unterstützt. Die Schweiz beteiligt sich seit 2011 an Frontex. Seit Ende 2019 wird Frontex von der EU finanziell und personell ausgebaut, um die Schengen-Aussengrenzen besser zu schützen. Mit der Vorlage übernimmt die Schweiz ihren Anteil an diesem Ausbau. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Laut den Gegnerinnen und Gegnern des Ausbaus verantworte die Schweiz angebliche Menschenrechtsverletzungen mit, indem sie Frontex finanziell unterstütze.

Wichtiger Beitrag zur Sicherheit in der Schweiz

Es liegt im Interesse der Schweiz, bei den Kontrollen der Schengen-Aussengrenzen und der Bewältigung der Migrationsbewegungen mitzuwirken. Da die Schweiz auf den wichtigsten Transitrouten Europas und im Herzen des Schengen-Raums liegt, hängt unsere Sicherheit auch massgebend von der Lage an den Schengen-Aussengrenzen ab. Mit Frontex werden die Kontrollen an den Aussengrenzen verbessert und damit auch die Sicherheit in der Schweiz erhöht. Die Beteiligung der Schweiz am Ausbau von Frontex ist also eine Investition in den Schutz der Schweiz.

Zudem unterstützt Frontex die Schengen-Staaten neu verstärkt im Bereich der Rückkehr, beispielsweise bei der Identifikation, der Dokumentenbeschaffung oder der Koordination und Finanzierung von EU-Sammelflügen von ausreisepflichtigen Personen. Dies trägt dazu bei, dass Personen, die den Schengen-Raum verlassen müssen, nicht von einem Schengen-Staat in den nächsten weiterreisen. Davon profitiert auch die Schweiz.

Personelle und finanzielle Beteiligung

Mit der Reform wird Frontex personell und finanziell gestärkt. Der Umfang des Personaleinsatzes der Schweiz wird sich von bisher jährlich gut sechs Vollzeitstellen voraussichtlich schrittweise auf bis zu 40 Vollzeitstellen im Jahr 2027 erhöhen. Finanziell unterstützt die Schweiz Frontex anteilsmässig, so wie es im Assoziierungsabkommen zu Schengen vereinbart wurde und auch für andere Bereiche der Schengen-Zusammenarbeit gilt. Da die EU das Budget von Frontex erhöht hat, wird entsprechend auch der Beitrag der Schweiz von 24 Millionen Franken im Jahr 2021 gemäss aktuellen Berechnungen bis 2027 auf schätzungsweise 61 Millionen Franken steigen.

Einsatz für den Schutz der Grundrechte

Mit dem Ausbau von Frontex wird auch der Schutz der Grundrechte weiter gestärkt. Dem unabhängigen Grundrechtsbeauftragten werden neu 40 Grundrechtsbeobachterinnen und -beobachter zur Verfügung gestellt, welche die Aktivitäten vor Ort beaufsichtigen, um bei allfälligen Grundrechtsverstössen umgehend Massnahmen einleiten zu können. Seit 2021 unterstützen zudem zwei Grundrechtsexpertinnen aus der Schweiz den Grundrechtsbeauftragten von Frontex. Die Schweiz ist im Verwaltungsrat von Frontex vertreten und setzt sich auch dort dafür ein, dass die Grundrechte eingehalten werden. Nur wenn die Schweiz die Reform mitträgt, kann sie die Entscheidungen sowie die strategische Ausrichtung von Frontex weiterhin mitgestalten.

Zusammenarbeit mit Schengen/Dublin steht auf dem Spiel

Lehnt die Stimmbevölkerung die Vorlage ab, endet die Zusammenarbeit der Schweiz mit den Schengen- und Dublin-Staaten automatisch, es sei denn, die EU-Kommission und alle EU-Staaten würden innert 90 Tagen einstimmig beschliessen, die Zusammenarbeit mit der Schweiz fortführen zu wollen. Das Ende dieser Zusammenarbeit hätte schwerwiegende Folgen für die Sicherheit und das Asylwesen. Polizei und Zoll hätten keinen Zugriff mehr auf das intensiv genutzte Fahndungssystem SIS und die anderen Informationssysteme von Schengen und Dublin. Die Schweiz müsste Asylgesuche, die von einem europäischen Land bereits abgelehnt wurden, wieder prüfen. Die Reisefreiheit für die Schweizer Bevölkerung und der Grenzverkehr würden eingeschränkt. Der Tourismus müsste mit Einbussen rechnen, weil beispielsweise Reisende aus Asien für die Schweiz wieder ein eigenes Visum beantragen müssten. Die Schweiz würde zu einer Insel im Raum des freien Reiseverkehrs. Unsere Nachbarstaaten müssten Reisende aus der und in die Schweiz systematisch kontrollieren. Diese Konsequenzen wären im Alltag für alle spürbar und mit hohen Kosten für die gesamte Volkswirtschaft verbunden.


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