Bundesrat will ethische Grundsätze im Sport rechtlich verankern

Bern, 23.02.2022 - Der Bundesrat will nach den Vorkommnissen in der Rhythmischen Gymnastik insbesondere junge Athletinnen und Athleten besser schützen. Deshalb will er die ethischen Grundsätze im Sport auf eine rechtsverbindliche Basis stellen. So kann der Bund finanzielle Kürzungen durchsetzen, wenn die Grundsätze nicht eingehalten werden. Bei seinen Sanktionen kann er sich auch auf die Untersuchungen der neuen unabhängigen Meldestelle abstützen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Februar 2022 die entsprechenden Anpassungen der Sportförderungsverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Sie sind Teil eines Massnahmenpaketes, das den Sport in der Schweiz im Bereich der ethischen Grundsätze weiterbringen soll.

Der Bundesrat toleriert keine Misshandlungen und Einschüchterungen von Athletinnen und Athleten. Um diese zu verhindern, will er Ethikvorgaben künftig rechtlich verankern. Damit wird der Bund in Zukunft über geeignete Instrumente verfügen, um bei entsprechenden Vorkommnissen die erforderlichen Sanktionsmassnahmen durchsetzen zu können. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die bisherigen Vorgaben ein rechtlich zu wenig verbindliches Fundament bieten, um Sanktionen wie die Kürzung oder Streichung von Subventionen durch den Bund aussprechen zu können. Mit den neuen Vorgaben müssen Sportorganisationen, die Subventionen beziehen, die Ethikvorgaben einhalten und umsetzen.

Ethikvorgaben und Good Governance als Voraussetzung für Subventionen

Die Basis hierzu bilden Vorarbeiten, die der Schweizer Sport bereits geleistet hat. So hat das Schweizer Sportparlament im November 2021 ein Ethik-Statut verabschiedet. Dieses benennt nicht tolerierbare Verhaltensweisen. In der Sportförderungsverordnung werden diese Vorgaben nun in einem zusätzlichen Kapitel aufgenommen. Sportverbände und -vereine müssen demnach die vom Dachverband erlassenen Bestimmungen zu Verhaltenspflichten umsetzen, wenn sie Finanzhilfen des Bundes beanspruchen. Dabei handelt es sich um den Schutz beispielsweise vor Gewalt, Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, Diskriminierung sowie Überforderung oder anderen psychischen Persönlichkeitsverletzungen wie Drohung, Demütigung, Belästigung oder Mobbing. Auch die ganzheitliche Entwicklung insbesondere junger Athletinnen und Athleten muss geschützt und gefördert werden.

Zudem werden neu auch Vorgaben zur guten Verwaltungsführung (Good Governance) von Sportorganisationen in der Sportförderungsverordnung festgehalten. Auch hier haben Sportverbände und -vereine die vom Dachverband des Schweizer Sports, Swiss Olympic, erlassenen Bestimmungen einzuhalten. Dabei geht es um Bereiche wie Transparenz in Finanzfragen, Umgang mit Interessenkonflikten oder ausgewogene Geschlechterverteilung in Leitungsgremien.

Neue Meldestelle untersucht Vorfälle

Der Bundesrat verankert daneben auch den Betrieb der neuen nationalen Meldestelle für den Schweizer Sport im Bundesrecht. So kann der Bund auch auf die Ergebnisse dieser Untersuchungen und Entscheide abstützen, wenn er nach allfälligen Vorfällen ebenfalls eine Sanktion durchsetzen will. Damit erfüllt der Bundesrat zudem ein Anliegen des Parlaments.

Die vom Sportparlament geschaffene Meldestelle, bei der Verstösse gegen das Ethik-Statut angezeigt werden können, hat Anfang 2022 ihre Arbeit aufgenommen und wird vom Bund finanziell unterstützt. Die Meldestelle untersucht Vorfälle und gibt sie an eine ebenfalls unabhängige Disziplinarstelle weiter. Diese beurteilt die überwiesenen Fälle und kann die in den Statuten und Reglementen von Swiss Olympic vorgesehenen Sanktionen aussprechen. Die Meldestelle ist integriert in die bisherige Stiftung Antidoping Schweiz, die seit dem 1. Januar 2022 neu Stiftung Swiss Sport Integrity (SSI) heisst.

Umsetzung eines Massnahmenpakets von Bund und Swiss Olympic

Die rechtlichen Anpassungen sind Teil eines Massnahmenpakets, das den Sport in der Schweiz bei der Anwendung und Durchsetzung ethischer Grundsätze weiterbringen soll. Die Massnahmen wurden in Zusammenarbeit zwischen Bund und Swiss Olympic im Zusammenhang mit einer externen Untersuchung nach Vorfällen in der Rhythmischen Gymnastik erarbeitet. Sie tangieren die Mehrzahl der Sportorganisationen in der Schweiz, weil diese in der Regel durch die Teilnahme am Programm Jugend+Sport direkt mit Bundesbeiträgen unterstützt werden.

Die Vernehmlassung dauert bis am 1. Juni 2022. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen Anfang 2023.


Adresse für Rückfragen

Tobias Fankhauser
Kommunikation BASPO
+41 58 460 55 03



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundesamt für Sport
http://www.baspo.admin.ch/

Generalsekretariat VBS
https://www.vbs.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-87308.html