Mindestgrenzschutz Zucker und Einzelkulturbeiträge Zuckerrüben bis 2026 festgelegt
Bern, 2.2.2022 - Am 1. März 2022 tritt eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes betreffend Zuckerproduktion in Kraft. Damit werden der Mindestgrenzschutz von 7 Franken je 100 kg Zucker und der Einzelkulturbeitrag von 2100 Franken je Hektare Zuckerrüben sowie ein Zusatz-Einzelkulturbeitrag von 200 Franken für Zuckerrüben, die nach den Anforderungen der biologischen oder integrierten Produktion angebaut werden, bis 2026 festgelegt. Dies hat der Bundesrat am 2. Februar 2022 beschlossen.