Mit Pflichtlagerfreigabe soll Versorgungsengpass beim Dünger aufgefangen werden

Bern, 20.12.2021 - Eine markant reduzierte Düngerproduktion kombiniert mit logistischen Schwierigkeiten führt derzeit zu einer angespannten Versorgungslage bei Düngemitteln. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat deshalb am 20. Dezember 2021 eine Pflichtlagerfreigabe beschlossen. Damit soll einer möglichen Mangellage begegnet und die Versorgung des Landes mit Dünger sichergestellt werden.

Stickstoffdünger ist derzeit nur beschränkt verfügbar und das wenige Wochen vor der ersten Düngung zu Beginn der Vegetationsperiode. Die Schweiz ist für Stickstoffdünger vollständig auf Importe angewiesen. Der Versorgungsengpass in der Düngemittelversorgung hat vier Ursachen:

-        Die Produktion von Ammoniak, einem Hauptbestandteil des Stickstoffdüngers, wurde weltweit wegen der hohen Erdgaspreise gedrosselt.

-        Wichtige Produzentenländer führten Exportrestriktionen ein.

-        Erschwerend hinzu kommen weltweite Logistikprobleme und Unwetterereignisse, die sich auf Produktionskapazitäten negativ auswirken.

-        Das zeitweise ausgeprägt tiefe Rhein-Niedrigwasser sowie die extrem hohe Nachfrage nach Schüttgutfrachtern für zusätzliche Kohletransporte in Deutschland behinderten im November/Dezember 2021 den Dünger-Import vorübergehend zusätzlich.

Die Versorgung des Landes mit Dünger kann ohne einen Einsatz der Pflichtlager, trotz Anstrengungen der Branche, höchstwahrscheinlich nicht gewährleistet werden.

Rückgriff auf Pflichtlager in zwei Schritten

Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) hat bereits Anfang Dezember beschlossen, dass Pflichtlagerhalter, wo nötig, auf 20 Prozent der gesamten Pflichtlagermenge zurückgreifen dürfen. Diesen Schritt kann das BWL in eigener Kompetenz veranlassen.

Angesichts der aktuellen Versorgungssituation kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dünger-Pflichtlager in grösserem Umfang als 20 Prozent benötigt werden. Das WBF hat deshalb am 20. Dezember 2021 per Verordnung eine Pflichtlagerfreigabe genehmigt. Die Verordnung tritt am 15. Januar 2022 in Kraft.

Die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) wird anschliessend die Bezugslimiten sowie den Zeitraum definieren, innerhalb welchem Pflichtlagerbestände zur Verfügung stehen. Die Schweiz hält insgesamt rund 17'000 Tonnen Reinstickstoff an Pflichtlager. Dies entspricht einem Drittel einer Vegetationsperiode.


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