Der Bundesrat verabschiedet Bericht zu den Ursachen von Tötungsdelikten an Frauen innerhalb der Partnerschaft

Bern, 10.12.2021 - An seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 hat der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulats Graf (19.3618) zu den Ursachen und Massnahmen von Tötungsdelikten an Frauen im häuslichen Umfeld verabschiedet. Er unterstreicht darin den besonderen Handlungsbedarf zur Reduktion von Tötungsdelikten im häuslichen Bereich und ergreift dafür verschiedene Präventionsmassnahmen.

Der Postulatsbericht basiert auf einer extern durchgeführten Studie, die zeigt, dass die Anzahl Tötungsdelikte in der Schweiz zwar gering ist, Tötungen innerhalb der Partnerschaft mit rund 40 Prozent jedoch einen hohen Anteil aller Tötungsdelikte ausmachen. Opfer von Tötungsdelikten innerhalb der Partnerschaft sind zu 90 Prozent Frauen. Die Schweiz weist auch im internationalen Vergleich einen hohen Anteil an Tötungen innerhalb der Partnerschaft auf.

Ursachen und Risikofaktoren
Wichtigste Ursache für Tötungsdelikte innerhalb der Partnerschaft sind eine bevorstehende oder erfolgte Trennung bzw. eine geäusserte Trennungsabsicht. Ausserdem sind vorausgehende häusliche Gewalt, starkes Kontroll- und Eifersuchtsverhalten sowie Stalking Hochrisikofaktoren. Waffenbesitz, Alkohol- und Drogenkonsum sowie finanzielle Schwierigkeiten sind weitere Auslösefaktoren. 43 Prozent der Tatausübenden waren vorgängig im häuslichen Bereich gewalttätig und polizeilich bekannt, ein Drittel bereits vorbestraft. Die Tötungen innerhalb der Partnerschaft wurden zu 90 Prozent von Männern begannen. Unter den Tatausübenden hatten 44 Prozent eine ausländische Staatsbürgerschaft; unter den Opfern waren es 37 Prozent. Bei den Tötungsdelikten endete ein Viertel mit einem Suizid der tatausübenden Person, einem sogenannten Homizid-Suizid.

Gewalttaten müssen auf verschiedenen Ebenen bekämpft werden
Für den Bundesrat muss die Bekämpfung und Verhinderung von schweren Gewalttaten auf verschiedenen Ebenen ansetzen. Dazu gehören eine verstärkte Prävention und Früherkennung, eine bessere Risikoanalyse und Unterstützung von Opfern häuslicher Gewalt sowie die Einwirkung auf gewaltbegünstigende Männlichkeitsvorstellungen. Im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention haben Bund, Kantone und Organisationen der Zivilgesellschaft am 30. April 2021 eine Roadmap zur verstärkten Bekämpfung von häuslicher Gewalt und zur Verbesserung des Opferschutzes verabschiedet. Seit diesem Jahr stehen dem Bund ausserdem jährlich 3 Millionen Franken zur Verfügung, mit denen Projekte zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterstützt werden.

Zusätzlich zu diesen bereits laufenden und geplanten Massnahmen schlägt der Bundesrat unter anderem vor, den missbräuchlichen Gebrauch von Waffen weiter zu vermindern und Fachpersonen im Gesundheitswesen auf die häusliche Gewalt zu sensibilisieren. Einige dieser neuen Massnahmen werden in den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention aufgenommen und konkretisiert.

Zusatzerhebung zu Tötungsdelikten ist im Gange
Gemäss der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden von 2011 bis 2020 insgesamt 479 Personen in der Schweiz getötet. 255 Opfer (53 %) standen in einer familiären oder partnerschaftlichen Beziehung mit der beschuldigten Person. Von den 147 Personen, die innerhalb einer bestehenden oder ehemaligen Partnerschaft getötet wurden, waren 134 (91 %) weiblich. Für denselben Zeitraum war die Schusswaffe (31 %) das häufigste Tatmittel bei den vollendeten Tötungsdelikten, gefolgt von Schneid- und Stichwaffen (27 %) und Körpergewalt (22 %). Aktuell führt das Bundesamt für Statistik (BFS) mit Unterstützung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) eine Zusatzerhebung zu Tatumständen, Motiven und Ursachen bei allen vollendeten und versuchten Tötungsdelikten durch. Die Resultate werden voraussichtlich 2025 publiziert.


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