Beginn der Vernehmlassung zur Ausweitung der touristischen Innovationsförderung

Bern, 10.12.2021 - Der Bundesrat hat am 10. Dezember 2021 die Vernehmlassung über die Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour) eröffnet. Die Gesetzesänderung hat die befristete Ausweitung der Innovationsförderung durch Innotour zum Ziel. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 24. März 2022.

Der Bundesrat hatte am 1. September 2021 ein Recovery Programm für den Schweizer Tourismus verabschiedet. Damit soll die Erholung des Tourismus nach der Covid-19-Pandemie unterstützt werden. Mit dem Recovery Programm sollen die tourismuspolitischen Förderinstrumente verstärkt eingesetzt werden.

Als eine der Massnahmen des Recovery Programms soll die Förderung von innovativen Projekten im Tourismus durch Innotour befristet ausgeweitet werden. Im Zeitraum 2023-2026 soll der Bundesanteil bei Innotour-Projekten von aktuell maximal 50 Prozent auf neu maximal 70 Prozent erhöht werden, wodurch die von den Projektträgern zu tragenden Innovationskosten sinken werden. Damit soll der Tourismussektor trotz der herausfordernden Situation in der Lage sein, Innovationen und Produktentwicklungen umzusetzen und neu zu initiieren sowie Kooperationen einzugehen.  Die Umsetzung dieser Massnahme bedingt eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen sowie zusätzliche Mittel in der Höhe von 20 Millionen Franken.  

Mit der Ausweitung der Förderung soll der Schweizer Tourismus insbesondere bei drei strategisch prioritären Innovationsthemen unterstützt werden: Der Digitalisierung, der Nachhaltigkeit sowie dem Städte- und Geschäftstourismus.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation GS-WBF
058 462 20 07
info@gs-wbf.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-86376.html