Stellenmeldepflicht: WBF bestätigt die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2022

Bern, 29.11.2021 - Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Bundespräsident Guy Parmelin, hat am 29. November 2021 die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2022 bestätigt. Als Grundlage für die Umsetzung der Stellenmeldepflicht umfasst diese Liste sämtliche Berufsarten ab einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent und mehr. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Das WBF aktualisiert die Liste der meldepflichtigen Berufsarten jeweils im vierten Quartal eines Jahres. Die Liste wird in einer Verordnung des WBF publiziert und gilt für die Dauer vom 1. Januar bis 31. Dezember des nachfolgenden Jahres. Für die Unterstellung von Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht gilt als einziges Kriterium die Arbeitslosenquote in einer Berufsart. Die Quoten werden gesamtschweizerisch und anhand des Durchschnitts über zwölf Monate in Berufsarten gemäss der Schweizerischen Berufsnomenklatur des Bundesamtes für Statistik (BFS) berechnet.

Bereits die Liste 2021 spiegelte den Anstieg der Arbeitslosenquote im Zuge der Covid-19-Pandemie wider. Aufgrund dieses Anstiegs der Arbeitslosigkeit wird die Zahl der Berufsarten, welche den Schwellenwert für die Stellenmeldepflicht von 5 Prozent erreichen oder überschreiten, im Jahr 2022 nochmals etwas ansteigen.

Im Jahr 2022 werden zusätzlich fünf Berufsarten mit rund 213’000 Erwerbstätigen unter die Stellenmeldepflicht fallen. Die mit Abstand grösste neu meldepflichtige Berufsart bilden die Verkaufskräfte in Handelsgeschäften (ca. 158’000 Erwerbstätige), welche in der Referenzperiode eine Arbeitslosenquote von 5,3 Prozent erreichten. Des Weiteren müssen neu offene Stellen für Fachkräfte in Marketing und Werbung, Grafik- und Multimediadesigner/innen, Lackierer/innen und verwandte Berufe sowie Reiseverkehrsfachkräfte gemeldet werden.

Meldepflichtige Berufsarten für das Jahr 2022 sind einsehbar unter: www.arbeit.swiss


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