Bearbeitung von Personendaten durch das EDA: Der Bundesrat legt das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. Dezember 2021 fest

Bern, 03.11.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. November 2021 das Datum für das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Bearbeitung von Personendaten durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten festgelegt. Das Gesetz, das einen klaren Rechtsrahmen für die heutigen technischen und gesellschaftlichen Herausforderungen schafft, wurde am 18. Dezember 2020 vom Parlament verabschiedet.

Das am 18. Dezember 2020 verabschiedete Gesetz löst einen bestehenden Erlass ab. Ziel war es, den Rechtsrahmen an die Praktiken anzupassen, die für die Erfüllung der Aufgaben des EDA (konsularische Tätigkeiten, Gaststaatpolitik, Organisation internationaler Konferenzen usw.) notwendig sind, und deren moderne und effiziente Umsetzung zu gewährleisten. Das Inkrafttreten des Gesetzes zieht keine neuen Tätigkeiten oder Datenbearbeitungen nach sich.

Das Gesetz erhöht die Transparenz der Datenbearbeitung für die Schweizer Aussenpolitik und gewährleistet gleichzeitig die nötige demokratische Legitimation. Auf diese Weise stärkt es das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Institutionen.


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