Fussball: Anklageerhebung im Zusammenhang mit einer Überweisung der FIFA von CHF 2 Millionen an den ehemaligen Präsidenten der UEFA

Bern, 02.11.2021 - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat Anklage gegen den ehemaligen Präsidenten der FIFA, Joseph Blatter, und gegen den ehemaligen Präsidenten der UEFA, Michel Platini, erhoben. Den beiden Beschuldigten wird vorgeworfen, unrechtmässig eine Zahlung von CHF 2 Millionen von der FIFA an Michel Platini erwirkt zu haben.

Die BA wirft Joseph Blatter Betrug (Art. 146 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches [StGB]), eventualiter Veruntreuung (Art. 138 Ziffer 1 Abs. 2 StGB) subeventualiter ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziffer 1 Abs. 1 + 3 StGB) sowie Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 Abs. 1 + 2 StGB) vor. Michel Platini wird Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB), eventualiter Teilnahme an Veruntreuung (Art. 138 Ziffer 1 Abs. 2 StGB) subeventualiter Teilnahme an ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziffer 1 Abs. 1 + 3 StGB) namentlich in Form der Gehilfenschaft (Art. 25 StGB) sowie Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 Abs. 1 + 2 StGB) vorgeworfen.

Angeklagter Sachverhalt
Zusammengefasst hat die Untersuchung der BA Folgendes ergeben: Michel Platini war zwischen 1998 und 2002 für den damaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter als Berater tätig. Für diese Beratertätigkeit wurde 1999 in einem schriftlichen und sowohl von Blatter wie auch von Platini unterzeichneten Vertrag eine jährliche Entschädigung von CHF 300'000 vereinbart. Die entsprechend diesem Vertrag vereinbarten Entschädigungen sind von Platini jeweils in Rechnung gestellt und von der FIFA vollumfänglich beglichen worden.

Über acht Jahre nach Beendigung dieser Beratertätigkeit machte Platini eine Forderung in der Höhe von CHF 2 Millionen geltend. Unter Mitwirkung von Blatter wurde Anfang 2011 eine entsprechende Zahlung von der FIFA an Platini ausgelöst. Die von der BA erhobenen Beweise haben den Verdacht erhärtet, dass diese Zahlung an Platini ohne Rechtsgrundlage erfolgte. Durch diese Zahlung wurde die FIFA am Vermögen geschädigt und Platini unrechtmässig bereichert. Mit ihrem Vorgehen haben die Beschuldigten aus Sicht der Anklage die eingangs aufgeführten Tatbestände erfüllt.

Hinweise im Zusammenhang mit der Anklageerhebung   
Die BA wird ihre Anträge anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht (BStGer) stellen. Für die Beschuldigten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. Mit Einreichung der Anklage ist das BStGer für weitere Informationen zuständig.


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