Covid-19: Auffrischimpfung soll ältere Menschen noch besser vor schwerer Erkrankung schützen

Bern, 26.10.2021 - Die in der Schweiz eingesetzten Covid-19-Impfstoffe sind äusserst wirksam und schützen gut vor schwerer Erkrankung und Hospitalisation. Der Schutz kann indes bei älteren Menschen im Laufe der Zeit etwas abnehmen. Um sie weiterhin bestmöglich vor einer schweren Erkrankung zu schützen, empfehlen das Bundesamt für Gesundheit BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) Personen über 65 Jahren eine Auffrischimpfung. Dies im Einklang mit dem Zulassungsentscheid der Heilmittelbehörde Swissmedic. Für die breite Bevölkerung ist eine Auffrischimpfung aufgrund der aktuellen Datenlage derzeit nicht zugelassen und auch nicht empfohlen.

Die verfügbaren wissenschaftlichen Daten zeigen, dass geimpfte Personen sehr gut vor einer schweren COVID-19 Erkrankung geschützt sind. Der Impfschutz beträgt nach einer vollständigen Impfung weiterhin über 90 Prozent. Wer sich trotz Impfung ansteckt, hat meist keine oder nur milde Symptome und erkrankt selten schwer. Eine Auffrischimpfung für die gesamte Bevölkerung erachten EKIF und BAG deshalb im Moment nicht für angezeigt.

Einzelne Studien weisen aber darauf hin, dass der Impfschutz insbesondere bei den ältesten Personen über die Zeit etwas nachlassen kann. BAG und EKIF empfehlen deshalb generell allen Personen ab 65 Jahre eine Auffrischimpfung. Sie soll frühestens sechs Monate nach vollständiger Impfung erfolgen. Die Empfehlung gilt ganz besonders für Bewohnerinnen und Bewohner in Alters- und-Pflegeheimen und für Personen ab 65 Jahre mit schweren Grunderkrankungen. Diese Personengruppen gehören zu den besonders gefährdeten Personen mit dem höchsten Risiko, schwer zu erkranken.

Auffrischimpfungen beginnen ab Mitte November

Die Impfempfehlung von BAG und EKIF beruht auf der Zulassung durch Swissmedic. Diese hat für beide mRNA-Impfstoffe von Pfizer und Moderna eine Auffrischimpfung für besonders gefährdete Personen zugelassen.

Die detaillierten Impfempfehlungen werden in den kommenden Tagen publiziert. Die vom Bund zur Verfügung gestellten IT-Systeme für die Anmeldung, Dokumentation und das Monitoring werden ab 4. November funktionsbereit sein. Für die Durchführung der Auffrischimpfungen sind die Kantone zuständig; sie entscheiden, ab wann sich die berechtigten Personen anmelden können und bereiten sich darauf vor, ab Mitte November mit den Auffrischimpfungen beginnen zu können.

Menschen mit geschwächtem Immunsystem

Bereits heute empfohlen ist eine dritte Impfdosis für Menschen mit einem geschwächten Immunsystem. Bei der dritten Dosis für schwer Immungeschwächte handelt es sich jedoch nicht um eine Auffrischimpfung; sie ist vielmehr Teil der Grundimmunisierung («Primo-Vaccination»), wenn die Antwort des Immunsystems nach zwei Dosen schlecht oder fehlend ist. Eine dritte Dosis kann Personen mit geschwächtem Immunsystem nach mind. 28 Tagen verabreicht werden.

Impfstoffversorgung ist sichergestellt

Die Schweiz verfügt über genügend Impfstoffe, um 2021 und 2022 allen Personen, denen eine Auffrischimpfung empfohlen wird, und all jenen, die sich bisher noch nicht impfen liessen, eine Impfung anzubieten.
Die Impfung bleibt das beste Mittel für den Ausstieg aus der Covid-19-Pandemie. Nur mit einer deutlich höheren Impfrate kann die Bevölkerung ausreichend immunisiert und vor schweren Erkrankungen geschützt sowie eine Überlastung des Gesundheitswesens verhindert werden.

Niederschwelligen Zugang nutzen

Die ersten Auffrischimpfungen werden voraussichtlich in Altersheimen verabreicht werden.  Um eine Verbreitung des Virus in Alters- und Pflegeheimen und eine Gefährdung der ältesten Menschen zu verhindern, soll zudem allen Bewohnerinnen und Bewohnern und allen Mitarbeitenden in solchen Institutionen, die sich bisher noch nicht impfen liessen, nochmals ein Angebot für die Erst- und Zweitimpfung gemacht werden.


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