Studie empfiehlt Revision des Schweizer Mobiliarsicherungsrechts

Bern, 04.10.2021 - Das Schweizer Mobiliarsicherungsrecht steht heute weitgehend auf dem Stand von 1907, als das Zivilgesetzbuch verabschiedet wurde. Eine am 04.10.2021 veröffentlichte Ex-ante-Regulierungsfolgenabschätzung kommt zum Schluss, dass sich eine Revision positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit der Rahmenbedingungen für Unternehmen auswirken würde.

Im schweizerischen Mobiliarsicherungsrecht können Sicherheiten an mobilen Gütern nur durch Besitzübertragung der Sicherheit vom Schuldner auf den Gläubiger bestellt werden (sogenanntes Faustpfandprinzip). Diese Rechtslage hat zur Folge, dass Schweizer Unternehmen mobile Produktionsmittel wie Maschinen, Fahrzeuge, Rohmaterialien, Lagerbestände oder andere bewegliche Güter kaum zur Besicherung von Forderungen oder Krediten nutzen können. Betroffen sind insbesondere Warenkredite, aber auch klassische Bankkredite. Diese Ausgangslage dürfte die effiziente Kapitalnutzung beeinträchtigen und zu einem Wettbewerbsnachteil schweizerischer Unternehmen führen. Zahlreiche ausländische Rechtsordnungen wurden hinsichtlich des Mobiliarsicherungsrechts in den letzten Jahrzehnten modernisiert und besitzlose Sicherheiten weitgehend zugelassen.

Vor diesem Hintergrund sah der Bundesrat im Rahmen seiner Jahresziele 2020 die Durchführung einer vertieften Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) vor. Die Studie wurde vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und dem Bundesamt für Justiz (BJ) bei Interface Politikstudien Forschung Beratung in Auftrag gegeben. Sie hatte zum Ziel, die Grundlage für eine allfällige Revision des schweizerischen Mobiliarsicherungsrechts zu erstellen. Im Zentrum stand die Analyse des Unternehmensbereichs, insbesondere die Auswirkungen einer Revision auf die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Die Analyse zeigt, dass sich für die schweizerischen KMU im Vergleich mit praktisch allen ausländischen Rechtsordnungen starke Beschränkungen beim Zugang zu einer gesicherten Fremdfinanzierung ergeben. Die Autoren empfehlen eine schrittweise auf Unternehmen beschränkte Revision des Mobiliarsicherungsrechts. Wichtige Elemente sind dabei die Zulassung einer Mobiliarhypothek mit Registerpublizität, eine Modernisierung des Eigentumsvorbehaltes und des Abtretungsrechts sowie eine Modernisierung in Bezug auf Immaterialgüterrechte beziehungsweise immaterielle Vermögenswerte. Die Autoren empfehlen weiter den Aufbau eines digitalen, zentralen Registers sowie eine rasche Ratifizierung des Kapstadt-Übereinkommens, das ein einheitliches Sicherungsrecht für hochwertige, grenzüberschreitend eingesetzte Produktionsmittel (insb. Flugzeuge, Eisenbahn-Rollmaterial und Satelliten) schafft.

Die Autoren erwarten von einer Reform positive volkswirtschaftliche Impulse. Die einmaligen volkswirtschaftlichen Umsatzsteigerungen werden je nach Inhalt der Revision auf 0,5 bis 14 Mrd. Franken geschätzt. Innovationseffekte sowie eine Steigerung der internationalen Konkurrenzfähigkeit der KMU dürften die geschätzten Umsatzeffekte noch verstärken. Das weitaus grösste Potenzial einer Revision sehen die Autoren in der Besicherung von Lieferantenkrediten.

Die Ergebnisse der vertieften RFA werden nun von den zuständigen Departementen geprüft.


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