Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes
Bern, 24.09.2021 - Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 24. September 2021 die Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet. Er schlägt unter anderem vor, Versandhandelsplattformen der Mehrwertsteuer (MWST) zu unterstellen, Subventionen von Gemeinwesen auch mehrwertsteuerrechtlich immer als Subvention zu behandeln und die MWST-Abrechnung für KMU nur noch jährlich einzufordern.
Neu gelten Online-Versandhandelsplattformen für die Lieferungen, die sie ermöglicht haben, als Leistungserbringerinnen und werden somit mehrwertsteuerpflichtig. Kommen sie der Steuerpflicht nicht nach, kann die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) künftig Sendungen von in- und ausländischen Versandhandelsunternehmen und Online-Versandhandelsplattformen vernichten lassen.
Ausländische Tour Operators sollen von der Steuerpflicht befreit werden, wenn sie Reisen in die Schweiz organisieren. Für Produkte der Monatshygiene soll künftig der reduzierte Steuersatz gelten. Eingeführt wird zudem, dass eine von einem Gemeinwesen als Subvention bezeichnete Mittelverwendung auch mehrwertsteuerrechtlich als Subvention gilt. Weiter wird für die aktive Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen eine neue Steuerausnahme eingeführt. Dies gilt auch für Leistungen der koordinierten Versorgung im Zusammenhang mit Heilbehandlungen.
Alle diese Massnahmen beruhen auf vom Parlament überwiesenen Vorstössen. Untenstehende Änderungen schlägt der Bundesrat von sich aus vor.
Als Massnahme gegen Serienkonkurse kann die ESTV neu von Mitgliedern der geschäftsführenden Organe Sicherheiten verlangen für Steuern, Zinsen und Kosten ihres Unternehmens, wenn sie mehrere Unternehmen geführt haben, die innert kurzer Zeit in Konkurs gefallen sind.
Künftig können KMU die Mehrwertsteuer freiwillig jährlich abrechnen. Die ESTV soll zudem ausländische Unternehmen von der Pflicht befreien können, eine Steuervertretung in der Schweiz zu bestimmen, wenn die Erfüllung der Verfahrenspflichten auf andere Weise sichergestellt ist.
Schliesslich gilt neu eine generelle Bezugsteuerpflicht für die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen, Herkunftsnachweisen für Elektrizität und ähnlichen Rechten.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Mit Ausnahme der Plattformbesteuerung haben alle Massnahmen nur geringe Auswirkungen auf die Einnahmen. Die Reform führt zu wiederkehrenden Mehreinnahmen. Diese werden pro Jahr grob auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt. Dabei nicht berücksichtigt sind die nicht abschätzbaren Mindereinnahmen aufgrund der Änderung bei den Subventionen. Bei der ESTV ist mit einem personellen Mehrbedarf von acht Vollzeitstellen zu rechnen.
Von Juni bis Oktober 2020 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eine Vernehmlassung zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes und zur Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung durchgeführt. 24 Kantone, fünf Parteien und 63 Organisationen haben sich geäussert. Die meisten Massnahmen wurden dabei vollumfänglich oder überwiegend begrüsst.
Adresse für Rückfragen
Joel Weibel, Spezialist Kommunikation / Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Tel.-Nr. +41 58 464 90 00, media@estv.admin.ch
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Der Bundesrat
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