Grosse Nachfrage nach Fördergeldern: 299 Millionen Franken flossen 2020 in Sanierungs- und Neubauprojekte

Bern, 15.09.2021 - 2020 war ein Rekordjahr für Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen: Rund 299 Millionen Franken Fördermittel wurden ausbezahlt – so viel wie noch nie seit Bestehen des Programms. Am meisten Beiträge gingen an Wärmedämmprojekte (119 Mio Fr). Das grösste Wachstum verzeichneten im Berichtsjahr Haustechnikprojekte (+65% auf 62 Mio. Fr.). Über ihre Lebensdauer reduzieren die im Jahr 2020 dank Fördergeldern umgesetzten Massnahmen den Energieverbrauch des Schweizer Gebäudeparks um 5,7 Milliarden Kilowattstunden und den CO2-Ausstoss um rund 1,4 Millionen Tonnen CO2.

Im vergangenen Jahr wurde in der Schweiz trotz Corona-Pandemie fleissig saniert und gebaut. Dies zeigt sich nun auch in den Jahreszahlen des Gebäudeprogramms von Bund und Kantonen: Rund 299 Mio.Fr. bezahlten die Kantone im Rahmen ihrer Förderprogramme insgesamt an Sanierungs- und Neubauprojekte aus (2019: 265 Mio.Fr.). Den grössten Anteil machen mit 119 Mio. Fr. Wärmedämmprojekte aus. An zweiter Stelle folgen mit 72 Mio. Fr. Systemsanierungen, wobei die umfassende Sanierung der Gebäudehülle oft mit einem Heizsystemwechsel einhergeht. Haustechnikprojekte, darunter fallen Heizungswechsel, Solar- und Lüftungsanlagen, wurden mit 62 Mio.Fr. gefördert, was einer Zunahme von 65% gegenüber dem Vorjahr entspricht. 7155 fossile Systeme wurden durch Heizsysteme mit erneuerbarer Energie ersetzt, am häufigsten durch eine Wärmepumpe. Indirekte Massnahmen in den Bereichen Information/Kommunikation, Bildung und Qualitätssicherung wurden im Berichtsjahr mit 12 Mio. Fr. gefördert.

Energieverbrauch und CO2-Emissionen reduziert

Die im Berichtsjahr geförderten Massnahmen sparen über ihre Lebensdauer 5,7 Milliarden kWh und 1,4 Mio. t CO2 ein. Mit 207 Fr./t CO2 ging die erzielte Wirkung gegenüber dem Vorjahr minim zurück (205 Fr/t CO2). Dies liegt unter anderem daran, dass seit 2019 höhere Fördersätze gewährt werden, um die heute tiefe Sanierungsrate zu steigern. Eine höhere Sanierungsrate ist nötig, damit die Schweiz ihre Energie- und Klimaziele im Gebäudebereich erreicht. Die höheren Fördersätze reduzieren jedoch die Wirkung pro Förderfranken über die Lebensdauer einer Massnahme. Ein weiterer Grund ist die Zunahme bei den Systemsanierungen. Wegen der höheren Investitionskosten ist die Wirkung von Systemsanierungen pro eingesetztem Förderfranken tiefer als bei Einzelmassnahmen. Trotzdem sind solche Systemsanierungen wünschenswert, weil sie oft die Basis für einen (späteren) Wechsel auf ein fossilfreies Heizsystem legen und daher langfristig nachhaltig sind und die Erneuerung des Gebäudeparks in der Schweiz vorantreiben.Und letztlich wurden für indirekte Massnahmen mehr Förderbeiträge ausgeschüttet. Für diese lässt sich keine direkte Wirkung berechnen.

Das Gebäudeprogramm erzielte 2020 wiederum einen positiven Beschäftigungseffekt von 2100 Vollzeitäquivalenten und etwa 88 Mio. Fr. zusätzlicher inländischer Wertschöpfung.

Über Das Gebäudeprogramm

Gebäude sind für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs der Schweiz und einen Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich. Über eine Million Häuser sind nicht oder kaum gedämmt und damit energetisch dringend sanierungsbedürftig. Zudem werden zwei Drittel der Schweizer Gebäude heute noch immer fossil oder elektrisch beheizt. Mit dem seit 2010 bestehenden Gebäudeprogramm wollen Bund und Kantone den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoss des Schweizer Gebäudeparks erheblich reduzieren. Das Gebäudeprogramm ist damit ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik.

Das Gebäudeprogramm wird über teilzweckgebundene Mittel aus der CO2-Abgabe und aus Fördergeldern der Kantone finanziert und läuft unbefristet. Das Nein der Stimmbevölkerung zum totalrevidierten CO2-Gesetz vom 13. Juni 2021 bedeutet für das Gebäudeprogramm, dass es - gemäss geltendem CO2-Gesetz - im gleichen Rahmen weitergeführt wird wie bisher.

Unterstützt werden Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs oder des CO2-Ausstosses von Liegenschaften. Gefördert werden etwa die Wärmedämmung der Gebäudehülle, der Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen durch Heizsysteme mit erneuerbaren Energien oder durch den Anschluss an ein Wärmenetz, umfassende energetische Sanierungen oder Sanierungen in grösseren Etappen sowie Neubauten im Minergie-P- und GEAK A/A-Standard.

Die Kantone legen individuell fest, welche Massnahmen sie zu welchen Bedingungen fördern. Unter www.dasgebaeudeprogramm.ch sind die geförderten Massnahmen pro Kanton aufgeführt. Die Basis für die kantonalen Förderprogramme bildet das Harmonisierte Fördermodell der Kantone (HFM 2015).


Adresse für Rückfragen

Medienstelle Das Gebäudeprogramm
Telefon 058 466 89 50
E-Mail medien@dasgebaeudeprogramm.ch



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Bundesamt für Energie
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