Nationalratswahlen 2023: Änderung bei der Sitzverteilung auf die Kantone

(Letzte Änderung 01.09.2021)

Bern, 01.09.2021 - Bei den Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 wird im Kanton Zürich ein Sitz mehr zu besetzen sein als bisher (neu 36 Sitze). Der Kanton Basel-Stadt wird einen Sitz weniger zur Verfügung haben (neu 4 Sitze).

Am 1. September 2021 hat der Bundesrat – gleichzeitig mit der Erwahrung der Zahlen der ständigen Wohnbevölkerung von Ende 2020 – auch die Verordnung über die Sitzverteilung bei der Gesamterneuerungswahl des Nationalrates 2023 verabschiedet. Aufgrund der kantonalen Bevölkerungszahlen kommt es zu einer Sitzverschiebung. 2023 erhält der Kanton Zürich einen zusätzlichen Sitz. Dieser geht auf Kosten des Kantons Basel-Stadt.

Aufgrund der Bundesverfassung werden die 200 Nationalratssitze alle vier Jahre vom Volk in direkter Wahl im Verhältniswahlverfahren besetzt, wobei die Kantone die Wahlkreise sind (Art. 149 BV) (In Wahlkreisen, in denen nur ein Mitglied des Nationalrats zu wählen ist, findet die Wahl im Majorzverfahren statt). Die Nationalratssitze werden auf die Kantone im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungszahl verteilt, wobei jedoch jeder Kanton Anspruch auf mindestens einen Sitz hat. Das Verfahren zur Sitzverteilung wird von Artikel 17 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) lückenlos vorgezeichnet.

Die Nationalratssitze werden für jede Legislatur neu auf die Kantone verteilt

Die Sitze sind alle vier Jahre neu auf die Kantone zu verteilen, und zwar aufgrund der Ergebnisse der Registerzählung des ersten auf die letzten Gesamterneuerungswahlen des Nationalrates folgenden Kalenderjahres. Massgebend ist die "ständige Wohnbevölkerung" (Art. 6a Verordnung über die politischen Rechte, VPR). Dieses Vorgehen kam für die Nationalratswahlen 2015 zum ersten Mal zum Einsatz.

Zusätzliche Informationen wie Tabellen und Grafiken finden Sie auf dem angehängten PDF.


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