Coronavirus: Impfung für Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger
Bern, 18.8.2021 - Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, deren enge Familienangehörige sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger ohne obligatorische Krankenpflegeversicherung sollen sich in der Schweiz impfen lassen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. August 2021 eine Änderung der Epidemienverordnung in die Vernehmlassung geschickt.