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Veröffentlicht am 18. August 2021

Botschaft zum Sozialversicherungsabkommen mit Tunesien

Bern, 18.8.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. August 2021 die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens über soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und Tunesien ans Parlament überwiesen. Das Abkommen koordiniert die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge der Vertragsstaaten und regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland. Damit werden auch die wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz mit Tunesien unterstützt.