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Veröffentlicht am 11. August 2021

Bundesrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren für die Erneuerung der technischen Infrastruktur der Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Bern, 11.8.2021 - Ende 2024 erreicht das in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein verwendete Erfassungssystem zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) seine ordentliche Lebensdauer. Der Bundesrat will daher per 2025 die bisherige Erfassungstechnik ablösen und mit dem europäischen System harmonisieren (LSVA III). Anlässlich seiner Sitzung vom 11. August 2021 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren für die Erneuerung der technischen Infrastruktur der Schwerverkehrsabgabe eröffnet.