Wiederaufnahme, internationale Zusammenarbeit, Gleichstellung: die Herausforderungen des Schweizer Films

Locarno, 05.08.2021 - An einem Mediengespräch am Festival von Locarno äusserte sich Bundesrat Alain Berset zu den aktuellen Herausforderungen der Filmbranche. In Ergänzung zu den Covid-19-Massnahmen für den Kultursektor wurden gezielte Unterstützungsmassnahmen für den Film ergriffen. Auch nach dem Scheitern des Rahmenabkommens mit der Europäischen Union bleibt die Teilnahme am MEDIA-Programm ein Ziel. Vorderhand stellen die Ersatzmassnahmen und Koproduktionsabkommen das Weiterbestehen der internationalen Zusammenarbeit sicher. Eine Studie zeigt, dass die Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern im Film noch nicht erreicht ist, und skizziert mögliche Massnahmen.

Der Bund unterstützt den Kultursektor seit Beginn der Pandemie mit spezifischen Massnahmen. Für COVID-Kulturmassnahmen wurden vom Bund und den Kantonen bisher rund 360 Millionen Franken ausbezahlt. Im Bereich Film hat das Bundesamt für Kultur (BAK) ausserdem seine Fördermassnahmen angepasst, namentlich das Gutschriftensystem von « Succès Cinéma ». In Zusammenarbeit mit der SRG, Cinéforom und der Zürcher Filmstiftung wurde eine Zusatzfinanzierung eingeführt, damit Verzögerungen der Dreharbeiten sowie Schutzkonzepte berücksichtigt werden können.

Auswirkungen der Digitalisierung

Die Wiederaufnahme wird eine Herausforderung für die Filmbranche. Die Schweizer Filme müssen sich in den Kinos neben einer starken internationalen Konkurrenz behaupten, deren Filme nun verspätet erscheinen. Das BAK unterstützt zu diesem Zweck 10 Schweizer Filme bei ihrer Verbreitung in den Kinosälen und über Video on Demand (VOD). Auch das Vertrauen des Publikums muss zurückgewonnen werden. Mit diesem Ziel finanziert das BAK zusammen mit Pro Cinema die Kampagne « Back to the Cinema ». Die Digitalisierung verändert die gesamte Filmindustrie, was grundlegende Auswirkungen auf die Branche haben wird. Diese durch die Pandemie beschleunigte Entwicklung zeigt, wie wichtig es ist, die für regionale Anbieter bereits bestehende Investitionspflicht in nationale Produktionen auf die Online-Plattformen auszuweiten. Mit der Einführung der Investitionspflicht würde die Schweiz über ähnliche Instrumente verfügen wie die Nachbarländer.

Internationale Zusammenarbeit entwickeln

Die Schweiz muss ihre internationale Zusammenarbeit weiterentwickeln. Trotz des gescheiterten Rahmenabkommens mit der Europäischen Union bliebt die Teilnahme am MEDIA-Programm das Ziel. Mit den Ersatzmassnahmen verfügt die Schweiz seit 2014 über ein funktionierendes Dispositiv. Sie wird auch ihre internationale Strategie der bilateralen Koproduktionsabkommen weiterverfolgen. Ein Abkommen mit Kanada wird demnächst unterzeichnet. Zusätzlich hat die Schweiz 2019 das neue Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen ratifiziert, das Koproduktionen mit kleineren Ländern vereinfacht.

Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung

Ausserdem wurden in Locarno erstmals Ergebnisse einer Studie zur Gleichstellung im Schweizer Film präsentiert, die 2020 vom BAK in Auftrag gegeben wurde. Die Studie zeigt, dass Frauen in der Filmförderung nicht mehr benachteiligt werden, wie dies bis 2014 noch der Fall war. Die Untersuchung belegt gleichzeitig aber auch, dass Frauen im professionellen Filmschaffen nach wie vor untervertreten sind und in einigen Funktionen wie Regie, Drehbuch und Schauspiel weniger als ihre männlichen Kollegen verdienen (für Einzelheiten siehe Informationsblatt anbei). Für Männer über 40 Jahre gibt es ausserdem fast doppelt so viele Hauptrollen in Spielfilmen wie für Frauen dieser Altersgruppe. Die Studie skizziert mögliche Massnahmen, um die Gleichstellung im Schweizer Film zu fördern. So sollten die Arbeitsbedingungen verbessert, die Lohngleichheit überprüft und eingehalten, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch mehr gestärkt sowie bereits umgesetzte Sensibilisierungsmassnahmen weitergeführt werden.


Adresse für Rückfragen

Peter Lauener, Leiter Kommunikation Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Tel.: +41 79 650 12 34, peter.lauener@gs-edi.admin.ch
Anne Weibel, Leiterin Kommunikation Bundesamt für Kultur (BAK), Tel.: +41 79 662 05 21, anne.weibel@bak.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-84613.html