Meldeverfahren für natürliche Personen wird nicht weiterverfolgt

Bern, 05.08.2021 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) verfolgt die Idee eines neuen Meldeverfahrens für natürliche Personen bei der Verrechnungssteuer nicht weiter. Das hat das EFD aufgrund der Erkenntnisse einer Arbeitsgruppe aus Bund und Kantonen beschlossen.

Das Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer hätten natürliche Personen mit Wohnsitz im Inland beanspruchen können, die über eine Beteiligungsquote von mindestens 10 Prozent an einem schweizerischen Unternehmen verfügen.

Eine vom EFD eingesetzte Arbeitsgruppe aus Bund und Kantonen sieht ein solches punktuelles Meldeverfahren kritisch. Sie hat in Bezug auf die Mindestquote von 10 Prozent verfassungsrechtliche Bedenken. Zudem könnten sich bei fehlerhaften Meldungen erhebliche Abwicklungsrisiken für die Unternehmen ergeben. Schliesslich bezweifelt die Arbeitsgruppe, dass sich das Kosten-Nutzenverhältnis der Massnahme rechtfertigen lässt, denn die Umsetzung zöge erhebliche IT-Investitionen bei Bund und Kantonen nach sich. Aufgrund der Erkenntnisse der Arbeitsgruppe verzichtet das EFD darauf, das Meldeverfahren weiterzuverfolgen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat dem Bundesrat vor der Vernehmlassung der Reform der Verrechnungssteuer (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) die Einführung eines freiwilligen Meldeverfahrens für inländische natürliche Personen mit einer Beteiligungsquote von mindestens 10 Prozent beantragt. In der Vernehmlassung ist dieses Anliegen erneut vorgebracht worden.


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