Schweiz - UK: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern

Bern, 30.06.2021 - Der Bundesrat hat am 30. Juni 2021 die Botschaft zum Abkommen zwischen der Schweiz und dem UK über die Mobilität von Dienstleistungserbringern (Services Mobility Agreement, SMA) verabschiedet. Mit dem Abkommen wird der gegenseitige erleichterte Zugang für Dienstleistungserbringer nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und dem UK sichergestellt.

Das Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern zwischen der Schweiz und dem UK (SMA) wurde am 14. Dezember 2020 unterzeichnet und wird seit 1. Januar 2021 vorläufig angewendet. Das SMA regelt den gegenseitigen Marktzugang und befristeten Aufenthalt von Dienstleistungserbringern wie beispielsweise von Unternehmensberatern, IT-Experten oder Ingenieuren. Es sichert der Schweiz und dem UK den gegenseitigen erleichterten Marktzugang für Dienstleistungserbringer, nachdem das Abkommen Schweiz-EU über die Personenfreizügigkeit (FZA) seit 1. Januar 2021 keine Anwendung mehr auf das UK findet. Das SMA enthält ausserdem Bestimmungen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen.

Das Abkommen sieht vor, dass die Schweiz das bereits bislang praktizierte und in der Wirtschaft bekannte Meldeverfahren für Dienstleistungserbringer aus dem UK bis 90 Tage pro Jahr fortführen wird. Es erlaubt damit der Schweizer Wirtschaft, weiterhin kurzfristige Dienstleistungen von Unternehmen aus dem UK zeitnah in Anspruch zu nehmen. Auch werden unter dem SMA die flankierenden Massnahmen für Dienstleistungserbringer aus dem UK vollumfänglich weitergeführt. Im Jahr 2019 wurden in der Schweiz rund 3’800 meldepflichtige Dienstleistungserbringer bis 90 Tage aus dem UK registriert.

Auf Seiten des UK liegt mit dem SMA eine Marktöffnung gegenüber der Schweiz durch Marktzugangsverpflichtungen in über 30 Dienstleistungssektoren vor. Ausserdem gewährt das UK Schweizer Dienstleistungserbringern im SMA weitere Vorzugsbedingungen. Beispielsweise unterstehen Schweizer Dienstleistungserbringer keiner wirtschaftlichen Bedarfsprüfung für den Zugang in diesen Sektoren im UK. Dienstleistungserbringer aus der Schweiz erhalten einen Zugang im UK für 12 Monate innerhalb einer Periode von 24 Monaten. Mit diesen Bedingungen ermöglicht das SMA Schweizer Unternehmen auch in Zukunft einen weitgehenden Marktzugang im UK für vertragsbasierte Dienstleistungserbringungen durch natürliche Personen.

Das SMA ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Die Vertragsparteien können gemeinsam eine Verlängerung beschliessen.

Die Vernehmlassung zum SMA dauerte vom 17. Februar 2021 bis zum 30. April 2021. Im Rahmen der Vernehmlassung gingen insgesamt 35 Stellungnahmen ein. Alle Vernehmlassungsteilnehmenden sprachen sich für das SMA aus. In einigen Stellungnahmen wurden einzelne Aspekte des SMA kritisch beurteilt oder Nachbesserungen im Falle einer Verlängerung des Abkommens gefordert.

Mit der Verabschiedung der Botschaft übermittelt der Bundesrat das Abkommen zur Genehmigung an die Eidgenössischen Räte.


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