TARDOC: Bundesrat fordert Tarifpartner zur gemeinsamen Überarbeitung auf

Bern, 30.06.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 über die vom Versichererverband curafutura und der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) eingereichte Tarifstruktur TARDOC beraten. Er hat festgestellt, dass TARDOC in der vorliegenden Form nicht genehmigungsfähig ist. Dies insbesondere deshalb, weil die Tarifstruktur gewichtige materielle Mängel aufweist und eine kostenneutrale Einführung nicht sichergestellt ist. Der Bundesrat fordert alle Tarifpartner im ambulanten ärztlichen Bereich mit Nachdruck dazu auf, die Tarifstruktur gemeinsam zu überarbeiten und eine gemeinsame Lösung zu finden.

Ein neuer Einzelleistungstarif muss wirtschaftlich und gesetzlich korrekt sein sowie von einer breiten, repräsentativen Allianz mitgetragen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Interessen aller massgeblichen Parteien berücksichtigt sind und eine neue, einheitliche Tarifstruktur auf eine breite Akzeptanz stösst sowie wirtschaftlich tragbar ist.

Anforderungen nur teilweise erfüllt

Bei der zur Genehmigung vorgelegten Tarifstruktur TARDOC sind die vom Gesetz geforderten materiellen Anforderungen nicht oder nur teilweise erfüllt. Dies ist insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit der Tarifstruktur der Fall. Zudem ist die kostenneutrale Einführung des Tarifs nicht sichergestellt. In Bezug auf die Vereinfachung der Tarifstruktur, die Anpassung der Tarifstruktur an aktuelle Gegebenheiten sowie die Vollständigkeit der Dokumentation und die Transparenz sind die Anforderungen ebenfalls nicht ausreichend erfüllt.

Massgebliche Tarifpartner nicht dabei

Weder der Versichererverband santésuisse noch der Verband der Spitäler der Schweiz (H+) als massgebliche Tarifpartner im ambulanten ärztlichen Bereich haben den Tarifvertrag mitunterzeichnet. Die Genehmigung eines Tarifvertrags, der insbesondere ohne die Beteiligung der Spitäler als relevante Leistungserbringergruppe vorgelegt wird, ist problematisch.

Wesentliche Empfehlungen nicht umgesetzt

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den an TARDOC beteiligten Tarifpartnern im November letzten Jahres einen ausführlichen Prüfbericht vorgelegt. Der Bericht enthält mehrere Anpassungsempfehlungen, damit die erwähnten formellen und materiellen Anforderungen erfüllt werden können. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass in der überarbeiteten Version von TARDOC wesentliche Empfehlungen des BAG nicht umgesetzt wurden.

Bundesrat fordert mit Nachdruck gemeinsame Überarbeitung der Tarifstruktur

Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, TARDOC nicht einfach abzulehnen. Er fordert deshalb alle massgeblichen Tarifpartner dazu auf, eine vertiefte Diskussion über die Empfehlungen des BAG zu führen, die Tarifstruktur TARDOC gemeinsam zu überarbeiten und erneut zur Genehmigung vorzulegen. Ziel muss sein, eine gemeinsame Lösung zu finden, um eine optimale Ausgangslage für die neu zu schaffende nationale Tariforganisation im ambulanten ärztlichen Bereich zu gewährleisten. Die gesetzliche Grundlage für die Schaffung der Tariforganisation wurde während der Sommersession 2021 vom Parlament verabschiedet. Dementsprechend werden die Verbände der Leistungserbringer und diejenigen der Versicherer verpflichtet, eine Organisation einzusetzen, die für die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege der Tarifstrukturen für ambulante ärztliche Behandlungen zuständig ist.


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