Die revidierten Landwirtschaftsabkommen zwischen der EFTA und Israel treten am 1. August 2021 in Kraft

Bern, 14.06.2021 - Die 2018 revidierten Landwirtschaftsabkommen zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und Israel sowie das aktualisierte Protokoll über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Israel treten am 1. August 2021 in Kraft.

Die jeweils bilateral von der Schweiz, Norwegen und Island mit Israel abgeschlossenen Landwirtschaftsabkommen sowie das aktualisierte Protokoll A über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Israel wurden im November 2018 von den Partnerstaaten unterzeichnet. Die eidgenössischen Räte haben die revidierten Texte im Juni 2020 genehmigt und der Bundesrat hat am 21. April 2021 die zu ihrer Umsetzung erforderlichen Anpassungen des innerstaatlichen Rechts beschlossen. Der Depositar der EFTA (Norwegen) hat die Ratifikation durch alle Parteien bestätigt.

Das revidierte Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Israel verbessert den Zugang zum israelischen Markt für Schweizer Agrarexporte deutlich und beseitigt Diskriminierungen aufgrund von Präferenzabkommen, die Israel in den letzten Jahren mit Konkurrenten der Schweiz abgeschlossen hat.

Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.04.2021: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-83185.html

Das Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Israel sowie das aktualisierte Protokoll A des FHA zwischen den EFTA-Staaten und Israel sind auf der Internetseite des EFTA-Sekretariats verfügbar: Israel https://www.efta.int/free-trade/free-trade-agreements/israel > «Bilateral Agreements on Agriculture» und «Joint Committee Decisions». Es handelt sich dabei um vorläufige Fassungen. Die verbindlichen Endfassungen werden in Kürze auf www.bundesrecht.admin.ch veröffentlicht.


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