Der Bundesrat verabschiedet Bericht über systemrelevante Banken

Bern, 04.06.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Juni 2021 den vierten Evaluationsbericht zu den systemrelevanten Banken verabschiedet. Darin kommt er zum Schluss, dass aus heutiger Sicht keine grundlegende Anpassung des Schweizer Regulierungsansatzes notwendig ist. Allerdings sollen für die systemrelevanten Banken die Liquiditätsanforderungen angepasst werden.

Die Notlage oder der Ausfall einer systemrelevanten Bank kann zu erheblichen Verwerfungen im Finanzsystem und zu negativen Folgen für die Gesamtwirtschaft führen. In der Schweiz gelten die beiden Grossbanken Credit Suisse und UBS sowie die PostFinance, die Raiffeisen und die Zürcher Kantonalbank als systemrelevant.

Die bestehenden Regeln des Bankengesetzes sollen verhindern, dass Banken mit Steuergeldern gerettet werden müssen. Der Bundesrat prüft regelmässig, ob diese Bestimmungen den internationalen Standards entsprechen und wie das Ausland diese Standards umgesetzt hat. Seit 2015 verabschiedet der Bundesrat alle zwei Jahre einen Bericht hierzu.

Im vorliegenden vierten Bericht kommt der Bundesrat zum Schluss, dass der Schweizer Regulierungsansatz im internationalen Vergleich keiner grundlegenden Anpassung bedarf. Die heutige Ausgestaltung der Anforderungen stellt eine angemessene Widerstandskraft der systemrelevanten Banken sicher. So befanden sich auch die beiden international orientierten Grossbanken, deren Stabilität aufgrund ihrer Grösse für die Schweiz besonders relevant ist, zu Beginn der Covid-19-Pandemie in einer vorteilhaften Ausgangslage, um die Herausforderungen des schwierigen Umfelds zu meistern und die Realwirtschaft zu unterstützen.  

In seinem Bericht ortet der Bundesrat in gewissen Bereichen aber Handlungsbedarf. So soll eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), der Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) aufzeigen, wie die besonderen, auf Verordnungsebene verankerten Liquiditätsanforderungen für systemrelevante Banken angepasst werden könnten. Eine Analyse hat gezeigt, dass die derzeit von den systemrelevanten Banken geforderte Liquiditätsausstattung voraussichtlich nicht genügen würde, um den Liquiditätsbedarf in einer Notlage oder bei einem Ausfall zu decken. Gleichzeitig soll das EFD Vorschläge erarbeiten, wie auf Verordnungsebene die Anreizsysteme für systemrelevante Banken im Zusammenhang mit der globalen Abwicklungsfähigkeit besser verankert werden könnten.


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