Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum Veloweggesetz
Bern, 19.05.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Velowege (Veloweggesetz) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit sorgt er für bessere und sicherere Velowege. Im Zentrum stehen dabei eine Planungspflicht für Velowegnetze, die Definition von übergeordneten Planungsgrundsätzen, der Ersatz bei der Aufhebung von Velowegen und die Information über Velowegnetze.
Mit dem Ja zum Bundesbeschluss über die Velowege hat sich die Stimmbevölkerung im Herbst 2018 dafür ausgesprochen, dass der Bund die Kantone bei den Velowegen unterstützt. Ein gutes und sicheres Velowegnetz hilft, den Verkehr zu entflechten und die Mobilität besser zu bewältigen. Auto-, Velo- und Fussverkehr kommen sich weniger ins Gehege. Dies hilft, Unfälle zu vermeiden.
Kernstück des neuen Veloweggesetzes ist die Verpflichtung der Kantone zur Planung und Verwirklichung von Velowegnetzen. Damit die gewünschte Netzwirkung erzielt wird, müssen die Pläne behördenverbindlich sein. Das neue Gesetz enthält Qualitätsziele (zusammenhängend, direkt, sicher, homogen, attraktiv) im Sinne von übergeordneten Planungsgrundsätzen, ohne den Umsetzungsspielraum der Kantone einzuschränken.
Das Veloweggesetz sieht vor, dass Velowegnetze oder Teile davon ersetzt werden müssen, wenn sie die Anforderungen an die Sicherheit und die Attraktivität nicht mehr erfüllen und aufgehoben werden müssen. Es lässt aber den Kantonen die Möglichkeit offen, Ausnahmen vorzusehen, falls ihnen eine allgemeine Ersatzpflicht zu weit geht.
Der Bund informiert die Öffentlichkeit über die Bedeutung und über grundlegende Aspekte für Planung, Anlage und Erhaltung von Velowegnetzen. Dazu publiziert er unter anderem Geobasisdaten über die Qualität und die Benutzbarkeit von Veloinfrastrukturen. Harmonisierte Geobasisdaten über die Veloinfrastruktur erleichtern die Planung und Erhaltung von Velowegnetzen und sind für die Kantone und Gemeinden eine wichtige Vollzugsunterstützung. Zudem sind sie Voraussetzung für Echtzeitinformationen, die vor dem Hintergrund multimodaler Mobilitätsangebote und des automatisierten Fahrens an Bedeutung gewinnen.
Der Entwurf des Veloweggesetzes orientiert sich am Bundesgesetz über die Fuss- und Wanderwege (FWG) und berücksichtigt die spezifischen Anforderungen des Veloverkehrs. Das FWG wird im Rahmen dieser Vorlage wo nötig angepasst.
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