Einzelunternehmen sollen systematisch den Handelsregisterbehörden gemeldet werden

Bern, 12.05.2021 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) soll eine gesetzliche Grundlage schaffen, damit Einzelunternehmen, die potentiell ins Handelsregister eingetragen werden müssen, systematisch den Handelsregisterbehörden gemeldet werden können. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 beschlossen.

Der Bundesrat nahm an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 Kenntnis vom «Bericht über die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage im Mehrwertsteuergesetz, wonach in das Handelsregister eintragungspflichtige Rechtseinheiten systematisch den Handelsregisterbehörden gemeldet werden». Der Bericht kommt zum Schluss, dass es am einfachsten wäre, wenn die Abwicklung einer solchen Meldepflicht über das vom Bundesamt für Statistik geführte UID-Register und mittels eines für Handelsregisterbehörden einsehbaren Merkmals erfolgt.

Mit der vorgeschlagenen Lösung meldet die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den Handelsregisterbehörden, wenn ein nicht im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen einen Jahresumsatz von 100'000 Franken und mehr gegenüber der ESTV deklariert hat. Konkrete Umsatzzahlen werden nicht übermittelt.

Die Meldepflicht der ESTV kann damit auf einfache Weise und unter Nutzung bereits existierender Strukturen bewerkstelligt werden. Für diese Form der Amtshilfe braucht es eine gesetzliche Grundlage, da derzeit das Steuergeheimnis eine solche verhindert.

Das EFD wird bis Sommer 2022 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten, um die gesetzliche Grundlage zu schaffen. Ebenfalls notwendig ist eine Anpassung der UID-Verordnung, um die Liste der im UID-Register abrufbaren Zusatzmerkmale zu ergänzen.

Den Bericht hat der Bundesrat mit Beschluss vom 6. März 2020 in Auftrag gegeben. Hintergrund war die Feststellung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), dass die Handelsregisterämter Mühe hätten, diejenigen Einzelunternehmen zu identifizieren, die sich ins Handelsregister eintragen lassen müssen.


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