Bundesrat unterstützt die Stärkung des Stiftungsstandortes Schweiz

Bern, 12.05.2021 - Der Bundesrat ist wie die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) der Ansicht, dass der Stiftungsstandort Schweiz gestärkt werden soll. Er unterstützt deshalb eine entsprechende parlamentarische Initiative, wie er an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 festgehalten hat. Demnach soll eine unwesentliche Änderung der Stiftungsurkunde künftig einfacher vorgenommen werden können.

Ist eine Stiftung errichtet worden, so kann die entsprechende Stiftungsurkunde grundsätzlich nachträglich nicht mehr abgeändert werden. Möglich sind aber unwesentliche Änderungen, sofern die Änderung keine Rechte Dritter beeinträchtigt und ein triftiger Grund vorliegt. Namentlich handelt es sich bei solchen Änderungen um geringfügige Anpassungen hinsichtlich Zweck oder Organisation der Stiftung.

In diesen Punkten ist die Rechtsform der Stiftung nach Ansicht der RK-S im geltendem Recht wenig flexibel ausgestaltet. Damit entspricht sie den Bedürfnissen des Stiftungssektors nicht mehr. Mit der parlamentarischen Initiative 14.470 will die RK-S dies ändern. Künftig soll für eine unwesentliche Anpassung der Stiftungsurkunde nur noch ein sachlicher Grund verlangt werden. Zudem wird vorgeschlagen, dass eine solche Änderung in der ganzen Schweiz nicht mehr notariell zu beurkunden ist.

Der Bundesrat hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt dafür ausgesprochen, den Stiftungsstandort Schweiz zu stärken. In seiner Stellungnahme begrüsst er deshalb den klaren Entscheid der RK-S, das geltende Recht in diesem Bereich zu modernisieren.


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