SRF-Beiträge zur Konzernverantwortungsinitiative
Bern, 10.05.2021 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen eine Ausgabe der Late-Night-Show "Deville" von Fernsehen SRF zur Konzernverantwortungsinitiative abgewiesen. Die rundfunkrechtlichen Informationsgrundsätze lassen sich nur eingeschränkt auf satirische Formate anwenden. Ebenfalls abgewiesen hat die UBI Beschwerden gegen verschiedene Beiträge der "Tagesschau" von Fernsehen SRF zu dieser Initiative. Gutgeheissen hat sie dagegen eine Beschwerde gegen eine Nachrichtenmeldung von "Heute Morgen" von Radio SRF zum geplanten Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz.
An ihren heutigen öffentlichen Beratungen hat die UBI Beschwerden gegen mehrere Beiträge von Fernsehen SRF zur Konzernverantwortungsinitiative behandelt, die im Vorfeld der eidgenössischen Abstimmung vom 29. November 2020 ausgestrahlt wurden. Für Sendungen, die einen Bezug zu einer bevorstehenden Volksabstimmung aufweisen, gelten erhöhte Sorgfaltspflichten und namentlich besondere Anforderungen an die Ausgewogenheit zur Gewährleistung der Chancengleichheit der verschiedenen Lager. Diese Anforderungen werden aus dem Vielfaltsgebot abgeleitet. Dieses gehört zusammen mit dem Sachgerechtigkeitsgebot, welches die Meinungsbildung des Publikums generell schützt, zu den rundfunkrechtlichen Informationsgrundsätzen.
Eine Woche vor der eidgenössischen Volksabstimmung widmete die Late-Night-Show "Deville" von Fernsehen SRF praktisch die ganze Sendung der Konzernverantwortungsinitiative. In einer dagegen gerichteten Beschwerde (b. 878) wurde moniert, darin sei in einseitiger Weise Stimmung für das Volksbegehren gemacht worden. In der Beratung wurde der besondere Charakter der Sendung hervorgehoben. Es handelt sich in für das Publikum klar erkennbarer Weise um ein Comedy-Format mit satirischen Elementen und nicht um seriöse Information. Das Sachgerechtigkeits- und das Vielfaltsgebot sind bei entsprechenden Unterhaltungssendungen nur sehr eingeschränkt anwendbar. Da der satirische Charakter transparent war, der Moderator zudem beide Lager karikierte und auch keine Abstimmungsempfehlung abgab, sondern am Schluss einzig dazu aufforderte, abstimmen zu gehen, "egal ob Yin oder Yang", wurden keine Programmbestimmungen verletzt. Die UBI wies die Beschwerde einstimmig ab.
In einem anderen Verfahren (b. 876) bildeten mehrere Beiträge der Nachrichtensendung "Tagesschau" von Fernsehen SRF zur Konzernverantwortungsinitiative Gegenstand von Beschwerden. Gerügt wurde jeweils ausschliesslich die Anmoderation, in welcher im Hintergrund jeweils die orangen Tücher, welche für die Initiative warben, zu sehen waren. In der Beratung wiesen Mitglieder der UBI zwar auf die Bedeutung der Bildgestaltung hin. In den zu beurteilenden Beiträgen kam die Kommission aber zum Schluss, dass diese Hintergrundbilder keine Programmrechtsverletzung begründeten. Die dem Publikum bekannten orangen Banner hatten Symbolcharakter und wurden nicht in tendenziöser Weise eingesetzt. Die Wortbeiträge und die eigentlichen Filmberichte wurden vom Beschwerdeführer nicht beanstandet. Die UBI wies die Beschwerden daher einstimmig ab.
Neun Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen von SRF bildeten schliesslich Gegenstand der letzten Beratung (Verfahren b. 877). Der Beschwerdeführer beanstandete folgende Ausstrahlungen: Radio SRF, Sendung "Heute Morgen" vom 29. Juni 2020, Beiträge über Kritik der Zürcher Gesundheitsdirektorin an der Contact-Tracing-Praxis im Zusammenhang mit dem Coronavirus, die Kommunalwahlen in Frankreich, über die Wahlen in Polen, Nachrichtenmeldungen zum geplanten Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz sowie zu einer möglichen UNO-Resolution zur Corona-Pandemie; Radio SRF, Sendung "Heute Morgen" vom 8. Juli 2020, Nachrichtenmeldung zum Austritt der USA aus der WHO; Radio SRF, Sendung "Rendez-vous" vom 8. Juli 2020, Beitrag über Austritt der USA aus der WHO; Fernsehen SRF, Sendung "10 vor 10", Fokus-Beiträge vom 5. August 2020 über Explosion in Beirut und vom 10. September 2020 "Wohin mit den Flüchtlingen aus Moria?". Im Zentrum der Beratung stand die Beschwerde gegen die Nachrichtenmeldung von "Heute Morgen" zum beabsichtigten Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz. Die Radiomeldung vom 29. Juni 2020 beruhte auf einem gleichentags in der NZZ veröffentlichten Interview mit dem ehemaligen EU-Kommissar Günther Oettinger. Die dazu von "Heute Morgen" vermittelten Informationen waren jedoch nicht korrekt. Das betrifft namentlich die Aussage, wonach das Abkommen "laut der EU" dieses Jahr noch nicht zustande komme. Dabei handelte es sich aber um eine persönliche Einschätzung von Günther Oettinger, der im Radiobeitrag zudem fälschlicherweise als EU-Kommissar (statt ehemaliger EU-Kommissar) bezeichnet wurde. Dieses Versehen war nicht offensichtlich und damit erkennbar. Die Fehler stellen deshalb nicht nur Mängel in Nebenpunkten dar, sondern haben die Meinungsbildung der Zuhörenden verfälscht. Mit sieben zu zwei Stimmen stellte die UBI eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots fest und hiess die Beschwerde gut. Die übrigen acht Beschwerden wies die UBI dagegen einstimmig ab.
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.
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