Vernehmlassungen zum Entlastungsgesetz und zur Regulierungsbremse eröffnet

Bern, 28.04.2021 - Der Bundesrat hat am 28. April 2021 die Vernehmlassungen zu einem Unternehmensentlastungsgesetz und zur Einführung einer Regulierungsbremse eröffnet. Mit dem Entlastungsgesetz will der Bundesrat bestehende Regulierungen und neue Vorlagen konsequent auf Entlastungspotenzial prüfen. Zudem will er mit der elektronischen Plattform «Easygov» bei Behördengängen Digitalisierungsvorteile ausschöpfen. Mit der Regulierungsbremse würden Regulierungen, die Unternehmen besonders stark belasten, im Parlament einem qualifizierten Mehr unterstellt.

Effiziente und massvolle Regulierungen sind ein grundlegendes Element für attraktive wirtschaftliche Rahmenbedingungen in der Schweiz. Dem Bundesrat ist es ein wichtiges Anliegen, die notwendigen Instrumente zu schaffen, um vermeidbare Bürokratie abzubauen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Unternehmen zu stärken. Dies ist im Lichte der unmittelbaren Covid-Herausforderungen der Unternehmen noch wichtiger als zuvor. Die beiden Vernehmlassungsvorlagen erfüllen Motionsaufträge des Parlaments und bieten unterschiedliche Lösungsansätze zur Eindämmung der Regulierungsbelastung.

Transparenz, Evaluationen und elektronische Plattform für die Unternehmen

Mit dem sogenannten Unternehmensentlastungsgesetz will der Bundesrat bestehende Instrumente zur administrativen Entlastung der Unternehmen stärken und gezielt ergänzen. Bei neuen Regulierungen sollen die Regulierungskosten konsequent geschätzt und Vereinfachungsmöglichkeiten für Unternehmen systematisch geprüft werden. Mittels gezielter Bereichsstudien werden bestehende Regulierungen regelmässig evaluiert, Entlastungspotenziale identifiziert und entsprechende Massnahmen vorgeschlagen. Ferner werden im Gesetz Grundsätze für effiziente Regulierung verankert und dem Bundesrat die Aufgabe übertragen, ein Monitoring über die Regulierungsbelastung der Unternehmen zu entwickeln.

Direkte Entlastungswirkungen bei Unternehmen sind insbesondere von der Erweiterung des Angebots an elektronischen Behördenleistungen auf der Plattform «EasyGov» zu erwarten. Beim Vollzug von Bundesrecht sollen Behörden des Bundes und der Kantone verpflichtet werden, ihre elektronischen Behördenleistungen über die zentrale elektronische Plattform zugänglich zu machen. Mit dem Entlastungsgesetz setzt der Bundesrat den Auftrag der Motion Sollberger (16.3388) um.

Qualifiziertes Mehr im Parlament als Regulierungsbremse

Angelehnt an die Idee der Ausgabenbremse sollen gemäss der Motion FDP-Liberale Fraktion (16.3360) neue Regulierungen, die eine bestimmte Mindestanzahl von Unternehmen belasten oder einen Mindestbetrag an Regulierungskosten verursachen, im Parlament einem qualifizierten Mehr unterstellt werden. Der Bundesrat schlägt in der dazu ausgearbeiteten Vernehmlassungsvorlage als Schwellenwerte eine Mindestanzahl von 10 000 Unternehmen oder einen Mindestbetrag von 100 Mio. Franken gesamthaft erwarteter Regulierungskosten über einen Betrachtungszeitraum von 10 Jahren vor. Instrumente und Massnahmen zur Erfassung und Evaluation der Regulierungskosten wie Monitoring, Bereichsstudien und Berichterstattung werden auf zehn Jahre befristet. Mit der Befristung soll vermieden werden, dass der Abbau der Bürokratie neue Bürokratie auslöst.

Die Regulierungsbremse wird bei der Ausarbeitung von Regulierungen und in der parlamentarischen Beratung zusätzliche Aufmerksamkeit auf die Belastungen der Unternehmen lenken. Verschärfte Abstimmungsmodalitäten im Parlament, für die einzig die Regulierungsbelastung der Unternehmen massgebend ist, sind nach Ansicht des Bundesrates aber auch mit staatspolitischen Implikationen verbunden: Die Einführung dieser Regulierungsbremse erfordert eine Verfassungsänderung und Anpassungen im Parlamentsgesetz.

Die Vernehmlassungsfrist für beide Vorlagen dauert bis 18. August 2021.


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