Der Bund unterzeichnet einen Vertrag für Arzneimittel gegen Covid-19

(Letzte Änderung 20.04.2021)

Bern, 20.04.2021 - Der Bund hat mit dem Unternehmen Roche Pharma (Schweiz) AG einen Vertrag für die Beschaffung von vielversprechenden Arzneimitteln gegen das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) abgeschlossen. Es handelt sich um Kombinationen von monoklonalen Antikörpern. Die ersten Lieferungen werden Mitte Mai 2021 erwartet.

Auf Empfehlung der Swiss National COVID-19 Taskforce hat das Bundesamt für Gesundheit Dosen von monoklonalen Antikörpern zur Behandlung von Covid-19 erworben. Es handelt sich um 3000 Dosen von Kombinationen von Casirivimab / Imdevimab, die von der Firma Regeneron Pharmaceuticals in Partnerschaft mit dem Unternehmen Roche Holding entwickelt wurden. Die Vertragssumme ist vertraulich.

Monoklonale Antikörper sind in Kultur geklonte Antikörper, die der Patientin oder dem Patienten intravenös injiziert werden, um das Virus zu neutralisieren. Klinische Studien, die von Regeneron in Partnerschaft mit Roche entwickelt wurden, zeigen, dass diese Behandlungen einen wirksamen Schutz gegen schwere Formen der Krankheit bieten. Der Bund übernimmt die Kosten der Behandlungen, solange sie noch nicht von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden. Die ersten Behandlungen werden ab Mitte Mai für bestimmte Risikopatientinnen und -patienten verfügbar sein.

Die Arzneimittel haben noch keine Zulassung erhalten und können nur ausnahmsweise verschrieben werden. Die Covid-19-Verordnung 3 sieht Ausnahmen vom üblichen Zulassungsverfahren vor, sofern das betreffende Arzneimittel gemäss den verfügbaren Daten die Verhütung und Bekämpfung von Covid-19 ermöglicht. 


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