Bundesrat und Parlament empfehlen Covid-19-Gesetz zur Annahme
Bern, 12.04.2021 - Am 13. Juni 2021 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über das Covid-19-Gesetz. Mit diesem Gesetz können die von der Coronakrise betroffenen Menschen und Unternehmen sowie die Kultur, den Sport und die Medien während der Coronapandemie finanziell unterstützt werden. Eine Ablehnung würde viele Arbeitsplätze sowie dringend nötige Unterstützung gefährden. Mehr als hunderttausend Unternehmen und über eine Million Menschen waren und sind auf diese finanziellen Hilfen des Bundes angewiesen. Bundesrat und Parlament empfehlen, das Gesetz anzunehmen.
Die Coronapandemie und die Massnahmen, um sie zu bekämpfen, haben die Wirtschaft, die Kultur und den Sport hart getroffen. Deshalb haben der Bundesrat und die Kantonsregierungen verschiedene Hilfspakete beschlossen, um Arbeitsplätze und Unternehmen zu retten. Der Bundesrat hat im Frühling 2020 rasch gehandelt und die Finanzhilfen per Notrecht eingeführt, so wie es die Verfassung vorsieht. Diese Finanzhilfen wurden rasch in das Covid-19-Gesetz überführt und vom Parlament im September 2020 sofort in Kraft gesetzt.
Finanzhilfen für sehr viele Menschen und Unternehmen
Das Gesetz ermöglicht, die Finanzhilfen weiterzuführen. Es handelt sich dabei um die Kurzarbeitsentschädigung, die Corona-Erwerbsersatzentschädigung, die Härtefallhilfen für Restaurants, Hotels, die Eventbranche oder Reisebüros, sowie die Unterstützung von Kultur, Sport und Medien. Mehr als hunderttausend Unternehmen und über eine Million Menschen waren und sind auf diese finanziellen Hilfen des Bundes angewiesen. Die Finanzhilfen dürften sich für den Bund auf rund 35 Milliarden Franken belaufen.
Impfung nicht Gegenstand des Covid-19-Gesetzes.
Neben den Finanzhilfen regelt das Covid-19-Gesetz auch Massnahmen, um die medizinische Gesundheitsversorgung in dieser Krisensituation sicherstellen zu können. Dabei geht es zum Beispiel um die Möglichkeit, wichtige medizinische Güter wie Schutzausrüstungen zu beschaffen. Auch sind Ausnahmen bei der Zulassung von wichtigen Medikamenten für Schwerkranke möglich. Dabei geht es hingegen nicht um die Covid-Impfung. Impfstoffe werden auch während der Pandemie erst zugelassen, wenn sie sicher sind. Zudem bildet das Gesetz die Basis für ein fälschungssicheres und einheitliches Impfzertifikat. Schliesslich ermöglicht das Gesetz dem Bundesrat weitere Massnahmen zu ergreifen, etwa zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden.
Bei Ablehnung fehlt Grundlage für Finanzhilfen
Das Gesetz ist befristet; die meisten Regelungen gelten bis Ende 2021. Lehnt es die Stimmbevölkerung ab, würde es schon im September 2021 ausser Kraft treten. Damit würde die Grundlage für die Finanzhilfen wegfallen. Ein Nein zum Gesetz nimmt dem Bundesrat hingegen nicht die Möglichkeiten, die Ausbreitung der Pandemie weiterhin mit Massnahmen zu bekämpfen, die sich auf das bestehende Epidemiengesetz stützen. Also etwa Läden und Restaurants zu schliessen oder Veranstaltungen zu verbieten.
Argumente der Gegner: Gesetz wurde am Volk vorbei in Kraft gesetzt.
Das Referendumskomitee kritisiert das neue Gesetz sei sehr rasch erarbeitet und am Volk vorbei in Kraft gesetzt worden. Mit der Bekämpfung der Pandemie werde nicht nur Angst verbreitet, sondern auch die direkt-demokratische Ordnung auf den Kopf gestellt. Das Gesetz hat für die Gegner zwar auch positive Elemente, aber auch Schädliches wie die Ausnahmen für die Zulassung von Arzneimitteln oder die Subventionen für die Medien.
Argumente von Bundesrat und Parlament: Dringende Hilfe in der Not
Bundesrat und Parlament empfehlen, dem Gesetz zuzustimmen. Die Coronapandemie löste bei vielen Menschen und Unternehmen wirtschaftliche Not aus. Das Gesetz ist die Grundlage, um die Betroffenen so lange zu unterstützen, wie es nötig ist. Ein Nein würde grosse Unsicherheiten auslösen, könnte Arbeitsplätze gefährden und Firmen in den Konkurs treiben. Das Gesetz ist im dafür vorgesehenen demokratischen Verfahren entstanden und es garantiert den Einbezug der Kantone, der Sozialpartner und des Parlaments.
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