Coronavirus: Maturitäts- und Lehrabschlussprüfungen 2021 finden regulär statt

Bern, 12.03.2021 - Die schweizerischen und die kantonalen Maturitätsprüfungen sowie die Lehrabschlussprüfungen sollen 2021 trotz Pandemie wenn immer möglich regulär durchgeführt werden. Für den Fall, dass die epidemiologische Lage die ordentliche Durchführung trotz Einhaltung der Schutzkonzepte landesweit oder regional nicht zulässt, hat der Bundesrat am 12. März 2021 vorsorglich die nötigen Ausnahmeregelungen erlassen.

Das Coronavirus wird auch in den kommenden Monaten in der Schweiz präsent sein. Da die Entwicklung nur beschränkt vorhersehbar ist, ist eine rasche und flexible Anpassung an die jeweilige Lage sehr wichtig. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Erfahrungen im letzten Jahr will der Bundesrat 2021 eine schlüssige Handhabung der verschiedenen Prüfungen sicherstellen. Der Bund hat dazu das Vorgehen frühzeitig mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK und weiteren Partnern koordiniert. 

Maturitätsprüfungen

Für den Fall, dass Prüfungen 2021 aufgrund der epidemiologischen Lage nicht gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden können, hat der Bundesrat Spezialregelungen für die kantonalen gymnasialen Maturitätsprüfungen, die Ergänzungsprüfung «Passerelle», die schweizerische Maturitätsprüfung und die kantonalen Berufsmaturitätsprüfungen erlassen. Die Verordnungen für die kantonale gymnasiale Maturität und die Ergänzungsprüfung «Passerelle» erfolgen parallel zum Plenarbeschluss der EDK vom 3. Februar 2021, der sich seinerseits auf Empfehlungen der Schweizerischen Maturitätskommission stützt. Die schweizerische Maturitätsprüfung und die kantonalen Berufsmaturitätsprüfungen 2021 bestimmt der Bundesrat in alleiniger Kompetenz. Alle Verordnungen regeln mögliche Abweichungen von einer ordentlichen Prüfungsdurchführung, falls zwingende gesundheitspolizeiliche Gründe eine solche verhindern. Geregelt wird zum Beispiel das Verfahren und die Gewichtung der Noten, wenn nur schriftliche (oder nur mündliche) Prüfungen durchgeführt werden können. Damit wird für alle Beteiligten, für die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten wie auch für die Schulen und die Behörden, Rechtssicherheit geschaffen.

Analog zu diesem Vorgehen hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI die Durchführung der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfung geregelt. Auch diese Prüfungen werden möglichst nach geltendem Recht durchgeführt.

Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung

Die Grundlagen für die Durchführung der Qualifikationsverfahren 2021 in der beruflichen Grundbildung wurden von der Task Force «Perspektive Berufsbildung» erarbeitet, in welcher Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt vertreten sind. Sie stellen sicher, dass auch die Lehrabschlussprüfungen trotz Pandemie in allen Kantonen, wenn irgend möglich, regulär durchgeführt werden können. Für den Fall, dass aufgrund der epidemiologischen Lage vom geltenden Recht abgewichen werden muss, hat das SBFI Spezialregelungen für die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung erlassen.

Mit den Verordnungen sind die Weichen gestellt, dass Absolvierende der Sekundarstufe II sowohl im allgemeinbildenden als auch im berufsbildenden Bereich im Herbst 2021 einen weiterführenden Studiengang auf Tertiärstufe aufnehmen können. Zudem erlangen Lernende einen vollwertigen, auf dem Arbeitsmarkt anerkannten Berufsabschluss. Dies ist ein wichtiges Anstellungskriterium und sichert eine langfristige Berufsperspektive. Alle Verordnungen treten am 1. April 2021 in Kraft und gelten bis Ende 2021.


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