Geschäftsbericht 2020 des Bundesrates verabschiedet
Bern, 10.03.2021 - Der Bundesrat hat am 17. Februar 2021 seinen Geschäftsbericht 2020 verabschiedet. Zu den Schwerpunkten des letzten Jahres gehören diverse Strategien. Wegen der Coronapandemie konnten etliche Massnahmen nicht so weit vorangetrieben werden wie geplant. Dafür hat der Bundesrat 2020 über 240 Geschäfte im Zusammenhang mit Covid-19 verabschiedet.
2020 ist das erste Jahr der Legislaturperiode 2019–2023. Die Massnahmen im Berichtsjahr 2020 gliedern sich nach den drei Leitlinien, die sich der Bundesrat für diese Legislaturperiode gegeben hat: 1) Die Schweiz sichert ihren Wohlstand und nutzt die Chancen der Digitalisierung sowie der nachhaltigen Entwicklung. 2) Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit. 3) Die Schweiz sorgt für Sicherheit, engagiert sich für den Schutz des Klimas und der natürlichen Lebensgrundlagen und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt. Diesen drei Leitlinien wurden 18 Ziele zugeordnet, die im Jahr 2020 insgesamt 123 Massnahmen umfassten. Davon hat der Bundesrat 70 umgesetzt.
Zu den Schwerpunkten des letzten Jahres gehörten Strategien: so etwa die Aussenpolitische Strategie für die Jahre 2020 bis 2023, die Personalstrategie der Bundesverwaltung für die Jahre 2020 bis 2023, die IKT-Strategie des Bundes für die Jahre 2020 bis 2023, die Strategie Landeskommunikation für die Jahre 2021 bis 2024. Weiter zu nennen sind Botschaften im Steuerbereich, in der Finanzmarktpolitik, im Bildungs- und Forschungsbereich, in der Verkehrspolitik, in der Gesundheitspolitik, in der Migrationspolitik und zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus.
In seinem Geschäftsbericht gibt der Bundesrat jeweils detailliert Auskunft über die Erfüllung seiner Ziele und die Umsetzung der entsprechenden Massnahmen. Ebenso legt er Abweichungen von den Jahreszielen und wichtige ungeplante Vorhaben dar und begründet diese. Für solche Abweichungen gibt es unterschiedliche Ursachen. Aussenpolitisch hängt es unter anderem von der Agenda der internationalen Partner ab, ob der Bundesrat seine Ziele erreichen kann. Und innenpolitisch kann zum Beispiel eine Vernehmlassung zu Anpassungen an einer Vorlage und zu einer entsprechenden Verzögerung bei der Umsetzung führen. Häufig nimmt der Bundesrat Mas-snahmen in den Zielen des Folgejahres wieder auf, wenn er sie im Berichtsjahr nicht oder nur teilweise hat umsetzen können. 2020 konnten etliche Massnahmen nicht erreicht werden, weil Geschäfte aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht fertiggestellt werden konnten oder nicht mehr vom Bundesrat verabschiedet werden konnten.
In einem speziellen Kapitel wird gebündelt auf die Entscheide des Bundesrates zur Covid-19-Pandemie eingegangen: in einem ersten Teil werden in einer chronologischen Übersicht die Beschlüsse des Bundesrates zusammengefasst. Ein tabellarischer Anhang gibt in einem zweiten Teil Wortlaut der Titel aller Geschäfte und Beschlussdatum wieder, welche der Bundesrat im Kalenderjahr 2020 zur Covid-19-Pandemie verabschiedet hat.
Bericht geht ans Parlament
Die Geschäftsführung des Bundesrates ist im Frühling 2021 in den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat traktandiert. Beide Kammern des Parlaments werden den Geschäftsbericht in der Sommersession 2021 behandeln. Der Bericht wird nur noch online publiziert.
Adresse für Rückfragen
Urs Bruderer, Stv. Leiter Sektion Kommunikation BK, Tel. 058 / 483 99 69; Mail: urs.bruderer@bk.admin.ch
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Der Bundesrat
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