UVEK legt Kapitalkostensätze für Förderinstrumente für erneuerbare Energien für das Jahr 2021 fest

Bern, 02.03.2021 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) legt den WACC, den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen in Produktionsanlagen, die erneuerbare Energie nutzen, für das Jahr 2021 fest. Die WACC-Sätze bleiben im Vergleich zum Jahr 2020 unverändert.

Seit dem Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes per 1. Januar 2018 gibt es in der Schweiz neue Förderinstrumente für Produktionsanlagen, die erneuerbare Energie nutzen. Dazu gehören Marktprämien für bestehende Grosswasserkraftanlagen, Investitionsbeiträge für Neubauten, Erweiterungen und Erneuerungen von Grosswasserkraftanlagen, Investitionsbeiträge für Erweiterungen und Erneuerungen von Kleinwasserkraftanlagen, Investitionsbeiträge für Biomasseanlagen und Risikogarantien für Geothermieanlagen.

Für das Kapital, das in solchen Anlagen gebunden ist oder in neue Anlagen investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine Verzinsung, die bei der Berechnung der Förderbeiträge berücksichtigt werden muss. Diese wird in einem durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatz festgesetzt, dem so genannten WACC (Weighted Average Cost of Capital). Aufgrund der in der Energieförderungsverordnung festgelegten Berechnungsmethode und nach Konsultation der ElCom, des SECO, des Preisüberwachers und weiterer interessierter Bundesstellen, setzt das UVEK den WACC 2021 folgendermassen fest:

  • Grosswasserkraft: 4,98%
  • Kleinwasserkraft: 4,98%
  • Biomasse: 4,53%
  • Geothermie: 5,44%

Zurzeit findet eine Überprüfung der Berechnungsmethode des WACC statt. Resultate sind bis Mitte 2021 zu erwarten.


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