Flugunfall in Leeuwarden (NL) von 2016: Anklage erhoben

Bern, 25.02.2021 - Der Auditor der Militärjustiz hat Anklage gegen einen Piloten der Patrouille Suisse erhoben. Dieser kollidierte während eines Trainingsflugs für die «Netherland Air Force Open Days 2016» mit einem zweiten Kampfjet der Patrouille Suisse. Der Pilot konnte sich mit dem Schleudersitz retten und wurde dabei nur leicht verletzt.

Vom 7. bis 11. Juni 2016 fanden auf dem niederländischen Luftwaffenstützpunkt Leeuwarden die «Netherland Air Force Open Days 2016» statt, an denen auch die Kunstflugstaffel «Patrouille Suisse» der Schweizer Luftwaffe teilnahm. Am 9. Juni 2016 kollidierten während eines Trainingsflugs zwei Kampfflugzeuge vom Typ «Northrop F-5E Tiger II» der Patrouille Suisse in der Nähe des Luftwaffenstützpunkts. In Folge der Kollision verlor einer der beiden Piloten die Kontrolle über sein Flugzeug und betätigte den Schleudersitz. Er zog sich beim Schleudersitzabschuss und der nachfolgenden Landung in einem Treibhaus leichte Verletzungen zu. Das Flugzeug zerschellte in unmittelbarer Nähe des an einem Weiher gelegenen Treibhauses und erlitt Totalschaden. Das zweite Flugzeug wurde ebenfalls durch die Kollision beschädigt, blieb aber manövrierfähig. Es konnte vom Piloten sicher gelandet werden. Der Auditor der Militärjustiz hat nun gegen den Piloten des abgestürzten Flugzeuges Anklage vor Militärgericht erhoben.

Der Auditor wirft dem Piloten vor, bei dem von ihm geflogenen Annährungsmanöver seine Sorgfaltspflichten verletzt und dadurch die Kollision verursacht zu haben. Aus diesem Grund habe er sich des fahrlässigen Missbrauches und Verschleuderung von Material (Art. 73 Ziff. 1 Abs. 1 MStG), der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 169a Ziff. 1 Abs. 2 MStG) sowie der mehrfachen fahrlässigen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften (Art. 72 Abs. 2 MStG) schuldig gemacht. Der Auditor hat vor dem Militärgericht 2 dementsprechend Anklage gegen den Piloten erhoben.

Für den Angeklagten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Hinweise für Medienschaffende:
Am 28. März 2019 publizierte die Kommunikation Militärjustiz einen ausführlichen Medienrohstoff über die Ergebnisse der vorläufigen Beweisaufnahme des militärischen Untersuchungsrichters zum Flugunfall vom 9. Juni 2016. Dieser Text gibt den Stand der Untersuchungen von März 2019 wieder. Er umfasst die Ergebnisse der vorläufigen Beweisaufnahme, jedoch nicht der Voruntersuchung, die erst nach der Publikation des Medienrohstoffs durchgeführt wurde. Dieser Text kann deshalb in Einzelheiten von den Ergebnissen der Voruntersuchung abweichen. Der Medienrohstoff kann unter «Links» heruntergeladen werden.


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