Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Tonnagesteuer

Bern, 24.02.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen eröffnet. Die Tonnagesteuer ist ein weit verbreitetes Förderinstrument der internationalen Seeschifffahrt. Eine Einführung im Schweizer Steuerrecht wäre ein gezieltes Mittel, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz im Bereich der Seeschifffahrtsunternehmen sicherzustellen.

Die Tonnagesteuer ist international breit akzeptiert und namentlich in der Europäischen Union weit verbreitet. Eine Einführung schafft gleich lange Spiesse im Wettbewerb um hoch mobile Schifffahrtsunternehmen im Bereich des Güter- und Personentransports. Der Bundesrat erachtet es als geboten, bei der Schweizer Tonnagesteuer ökologische Kriterien einzubauen. So sieht die Vorlage vor, dass sich ökologisch verhaltende Seeschifffahrtsunternehmen steuerlich begünstigt werden können. Die Tonnagesteuer ist eine alternative Methode zur Ermittlung der Gewinnsteuer. Der Gewinn wird pauschal ermittelt. Basis ist die mit einem gestaffelten Tarif multiplizierte Nettoraumzahl (Frachtvolumen) und die Anzahl Betriebstage. Der so ermittelte Gewinn wird zum ordentlichen Gewinnsteuersatz besteuert.

Die Vorlage geht zurück auf einen parlamentarischen Auftrag aus dem Jahr 2016. Er erging im Rahmen der Beratungen zur Unternehmenssteuerreform III. Dies war verbunden mit dem Auftrag an den Bundesrat, die Verfassungskonformität der Tonnagesteuer nochmals zu prüfen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht gibt es Argumente für und gegen die Einführung der Tonnagesteuer. Mit Blick auf die wirtschaftspolitischen Interessen der Schweiz erscheint sie vertretbar.

Die finanziellen Auswirkungen einer Tonnagesteuer können mangels statistischer Daten nicht verlässlich geschätzt werden. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden positiven Effekte auf den Standort Schweiz dürften allfällige Mindereinnahmen gering ausfallen.


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